Die Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die Stiftung:
Sie sind Opfer einer rechtsextremistischen oder politisch motivierten Gewalttat geworden und bedürftig*.
Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, kann Ihnen die Stiftung gern Anwältinnen und Anwälte benennen.
Die Anwältin/der Anwalt oder auch die Opferberatungsstelle können sich formlos mit einem Antrag auf Unterstützung unter Beifügung einer Sachverhaltsschilderung und dem Nachweis der Bedürftigkeit an die Stiftung wenden.
Über den Antrag auf Unterstützung entscheidet das Kuratorium der Stiftung.
* (Eine Prüfung erfolgt nach den Regeln des PKH-Verfahrens)