Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung des DAV (d.h. die ausgewiesenen Fortbildungen wurden im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr absolviert) können das Fortbildungssymbol des DAV zur Werbung auf Ihrer Homepage, Visitenkarte, Ihrem Briefkopf etc. verwenden.
Die Verwendung des Symbols über den Jahreswechsel setzt voraus, dass auch im folgenden Jahr eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorliegt bzw. beantragt wurde. Auch wenn das Symbol keine Jahreszahl ausweist, ist es stets an das Vorliegen einer aktuellen Bescheinigung gebunden. Bei der Verwendung des Symbols in Kanzleibroschüren oder -Briefköpfen darf das Fortbildungssymbol nur demjenigen zugeordnet sein, der Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist. Inhaber der jeweils aktuellen Fortbildungsbescheinigung werden automatisch in der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders hervorgehoben. Hier können Mitglieder örtlicher Anwaltvereine gegebenenfalls prüfen, ob für sie aktuell eine Fortbildungsbescheinigung eingetragen ist.
Für Inhaber der Fortbildungsbescheinigung steht das Fortbildungssymbol zum Download auf der DAV-Online-Portal zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie hierfür die Zugangsdaten, die Sie für die DAV-Online-Plattform erhalten haben (Benutzername = Mitgliedsnummer).