Seien Sie dabei und werden Sie Mitglied in einem der 253 örtlichen Anwaltvereine. Damit sind Sie automatisch dem DAV angeschlossen und profitieren von zahlreichen Vorzügen.
Durch die außerordentliche Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) soll ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Gelegenheit gegeben werden, berufliche und persönliche Verbindungen zur deutschen Anwaltschaft herzustellen, zu pflegen und zu verknüpfen.
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