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Hilfreiche Informationen zur Mitgliedschaft

Durch die außerordentliche Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) soll ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Gelegenheit gegeben werden, berufliche und persönliche Verbindungen zur deutschen Anwaltschaft herzustellen, zu pflegen und zu verknüpfen.

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Zum Statut für die außerordentliche Mitgliedschaft ausländischer Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein

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