Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht bietet auf zwei großen Tagungen, welche jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres stattfinden, die Möglichkeit zur Fortbildung und zum Informationsaustausch. Diese stets gut besuchten Tagungen bieten neben dem umfangreichen Fachprogramm, welches sowohl von Anwälten als auch von Richtern geschätzt wird, auch abseits der Fachvorträge bei dem gesellschaftlichen Begleitprogramm die Möglichkeit, neue Kontakte zu schließen und alte Kontakte zu festigen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erhalten zudem viermal im Jahr die Mitgliederzeitschrift „Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ (AE). Diese weist jährlich einen Fundus von ca. 600 Entscheidungen, vor allem auch die der Landesarbeitsgerichte, auf.
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht finden Sie unter www.ag-arbeitsrecht.de Informationen über die Arbeitsgemeinschaft und die nächsten Tagungen sowie Berichte über vergangene Tagungen. Zudem ist eine Spezialistensuche eingerichtet, in der Sie als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht enthalten sind. So können Sie sowohl von potenziellen Mandanten gefunden werden, als auch selbst einen Korrespondenzanwalt suchen. Auch ist ein Archiv der Mitgliederzeitschrift auf der Homepage eingerichtet, welches Mitgliedern die Recherche in vergangenen Jahrgängen der AE erlaubt. Die Arbeitsgemeinschaft gibt monatlich zwei Pressemitteilungen heraus. Diese finden Sie ebenfalls auf der Homepage.