Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von rund 1.452 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand: 07/2025), deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft geht auf den "Arbeitskreis für Insolvenzrecht" im DAV zurück und ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Geführt wird die Arbeitsgemeinschaft von den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses.
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 130,- €, bei einem Beitritt in der 2. Jahreshälfte für das Beitrittsjahr nur 65,- €. Mitglieder des Forum Junge Anwaltschaft im DAV zahlen auf Antrag nur 10,- € für die Dauer der Mitgliedschaft im Forum Junge Anwaltschaft, maximal bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Eintritt in die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung („Junior-Mitgliedschaft“).
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, als Berufsfachverband die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern, Fragen des Insolvenzrechts und der Sanierung von Unternehmen in der Krise zu erörtern und zur Fortbildung auf diesen Gebieten beizutragen. Es ist das Anliegen der Arbeitsgemeinschaft, insolvenz- und sanierungsrechtliche Themen der Praxis u.a. in ihren Veranstaltungen wissenschaftlich zu beleuchten. Um Impulse aus der Wissenschaft für die Praxis zu fördern, schreibt die Arbeitsgemeinschaft für das Jahr 2017 erstmals einen Wissenschaftspreis aus.
Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen Interessierten offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und die Mitglieder des DAV-Forums Junge Anwaltschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge.
Der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft kann mit dem Beitrittsformular oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsanmeldung erfolgen.
Mehr Infos finden Sie auf unserer Webseite: agis.law
Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung finden Sie hier:
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