Sozialrecht gehört in der Juristenausbildung zu den wohl am meisten vernachlässigten Rechtsgebieten. Diese Ausgangslage steht im Gegensatz zur tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts. Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger. Es regelt die breite Vorsorge für alle Bereiche des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall. Ihm obliegt die gesamte Organisation des Gesundheitswesens. Jeder Anwalt sollte sich mit sozialrechtlichen Fragestellungen befassen. Tut er es nicht, begibt er sich in die Gefahr, Schadensersatzansprüchen gegenüberzustehen.
Zwar ist Sozialrecht Neuland für viele Anwälte, aber: Sozialrecht macht Spaß!
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