O-Töne | 21.02.2020 Altenpflegerin fälscht Pflegedokumentation - außerordentliche Kündigung Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigte die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin. Sie hatte bewusst falsche Angaben gemacht und Patienten gar nicht besucht. Zurück zur Übersicht 0