Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter statt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der durch Rechtsanwalt Dr. Marko Oldenburger in der Anhörung vertreten wird, kritisiert den Regierungsentwurf als ergänzungswürdig:
„Es ist gut, dass für das Anfechtungsrecht leiblicher Väter endlich eine Lösung gefunden wird. Allerdings bleibt der Regierungsentwurf an einigen Stellen hinter den Erwartungen des DAV zurück: So wird das Anfechtungsrecht eines privaten Samenspenders nicht ausgeschlossen und die Anfechtungsfrist bei Bestehen einer schutzwürdigen sozial-familiären Beziehung nicht gehemmt. An anderer Stelle geht der Entwurf dafür insofern zu weit, als alle zwei Jahre eine Restitution gegenüber einem zurückweisenden Beschluss möglich ist. Damit sieht der DAV die Statuswahrheit und Statusklarheit gefährdet.“
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