Mit seinem „Masterplan Migration“ setzt Bundesinnenminister Horst Seehofer unter anderem auf die Einrichtung so genannter AnkER-Zentren, um die Migration in die Bundesrepublik effektiver zu steuern. Dort sollen die Kompetenzen aller beteiligter Behörden gebündelt und so eine vollständige Bearbeitung des gesamten Asylverfahrens von der Antragstellung bis zur Entscheidung ermöglicht werden.
Der Deutsche Anwaltverein fordert die Garantie für den Zugang zum Recht. Die Betroffenen müssen ungehinderten Zugang zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten haben. Bereits jetzt wird vielen Kolleginnen und Kollegen der Zutritt zu den Flüchtlingszentren Manching und Bamberg nicht gewährt. Derartige Zustände darf es in AnkER-Zentren nicht geben! Zwar steht es den dort untergebrachten Personen frei, sich unter Auflagen auch außerhalb der Komplexe zu bewegen, jedoch besteht mangels Geldleistungen häufig nicht einmal die Möglichkeit, zu einer Anwaltskanzlei zu gelangen. Auch die Bezahlung einer Rechtsberatung wird den Betroffenen auf diese Weise unmöglich gemacht. Ähnlich der Flughafenverfahren, bei denen über den DAV eine Beratung organisiert ist, muss es eine ausreichende Bezahlung durch die öffentliche Hand geben. Derartigen Missständen gilt es vorzubeugen, bevor weitere Maßnahmen für die Einrichtung der AnkER-Zentren getroffen werden. An den jeweiligen Orten könnte es auch einen Mangel an spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geben. Auch dies muss bedacht werden. Die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien für die Betroffenen müssen eingehalten werden!
Auch die Bündelung aller Behörden unter einem Dach sieht der DAV kritisch. Derartig enge Verästelungen können leicht dazu führen, dass sich die Beteiligten die Arbeit nicht erschweren wollen, statt Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Solche, oft übereilten Abläufe werden der Bedeutung von Asylverfahren nicht gerecht: Je schneller ein Verfahren durchgeführt wird, umso größer ist auch die Fehleranfälligkeit. In Anbetracht all dieser Mängel kann ein Zugang zum Recht nicht für alle Betroffenen in vollem Umfang gewährleistet werden. Hier gilt es nachzubessern und neue Wege zu finden, um größtmögliche, rechtsstaatliche Sicherheit zu garantieren.
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