Grundrechte müssen ohne Ausnahme auch im beschleunigten Asylverfahren gelten, kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den unzureichenden Schutz der Verfahrensrechte von Asylbewerbern im beschleunigten Asylverfahren. Nach der sogenannten Flughafenverfahren-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1996 ist der Zugang zu kostenloser, asylrechtskundiger Beratung verfassungsnotwendig. Er muss vom Gesetzgeber gewährleistet werden. Bei einer Diskussionsveranstaltung im DAV wurde deutlich: Im Asylpaket II jedoch ist eine kostenfreie Rechtsberatung nicht vorgesehen. Ausschnitte aus der Diskussion in diesem Film.
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