Berlin (DAV). Am 19. September 2014 wird im Bundesrat über den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Drucksachen 18/1528 und 18/1766) abgestimmt. Mit dem Gesetzentwurf sollen im Tausch gegen die Möglichkeit, dass sich Flüchtlinge früher auf dem Arbeitsmarkt bewerben können, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Diskutiert wird darüber hinaus, dass Zugeständnisse im Sozialrecht für Flüchtlinge gemacht werden, wenn dem Gesetzentwurf zugestimmt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) appelliert an den Bundesrat, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Die vor allem betroffenen Roma-Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien würden mit einem solchen Gesetz kaum noch erwarten dürfen, dass ihre Anträge sachgerecht geprüft werden.
Im Gegensatz zum regulären Asylverfahren bedingt schon alleine die Einstufung der drei Länder als „sichere Herkunftsstaaten“, dass Anträge von Schutzsuchenden aus diesen Regionen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Faktisch erfolgt dann keine gründliche Prüfung des Einzelfalls mehr. Und es obliegt Schutzsuchenden aus diesen Ländern, diese generelle staatliche Vermutung der „Sicherheit“ zu widerlegen. Diese Beweislastumkehr stellt eine außerordentlich hohe Hürde dar. Zwar werden Verfahren aus diesen Ländern schon jetzt zumeist im Schnellverfahren beurteilt und Anträge in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Allerdings würde die geplante Einstufung von Bosnien‑Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten nicht nur ein politisches Signal darstellen, sondern wäre auch rechtlich fragwürdig.
Der Gesetzentwurf stuft nämlich auch die vielfach existenzbedrohenden Diskriminierungen, gewalttätigen Übergriffe gegen Roma sowie ihre soziale Verelendung von vornherein als nicht schutzrelevant ein. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Kumulierung von Fluchtgründen durchaus asylrechtlich bedeutsame Verfolgung sein kann, etwa bei Verwehrung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, zu Bildung, zu medizinischer Versorgung und bei Zwangsräumung von Siedlungen etc. Eine sorgfältige Prüfung, ob nicht doch eine Häufung von Fluchtgründen vorliegt, die zu einem Schutzanspruch führen kann, wird mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat per se abgeschnitten.
Vor dem Hintergrund erscheint die mögliche Verknüpfung der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien mit einigen Erleichterungen für Flüchtlinge im Sozialrecht und beim Arbeitsmarktzugang zynisch. Der Preis ist unangemessen. Die Verknüpfung ist sachfremd und unmoralisch. Flüchtlinge sind kein Bauernopfer!
Informationen: www.dav-asylrecht.de
Kommentare