Rechtsanwälte werden künftig vielfach über die KI-VO beraten müssen. Sie kommen aber auch selbst als Adressaten der KI-VO in Betracht. Dabei unterliegen sie aktuell nur wenigen Pflichten. Dies könnte sich in Zukunft ändern. Deshalb sollte die Anwaltschaft schon jetzt auf freiwillige Verhaltenskodizes setzen.