Das Gesetz gegen Hass im Netz war schon fast beschlossene Sache. Nun hegt ein Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen der geplanten Neuregelung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sah und sieht den Gesetzentwurf ebenfalls kritisch. Problematisch ist unter anderem: Private Kommunikationsanbieter wie Facebook und Twitter sollen fragwürdige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Sie wären verpflichtet, Inhalte einzuschätzen, in Strafnormen zu kategorisieren und diese dem BKA entsprechend zu übermitteln, das sich dann wiederrum Zugriff auf die Nutzerdaten verschaffen kann. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich. Es geht auch rechtspolitisch in die falsche Richtung. Denn das Gesetz zwingt Private in die Rolle von Strafverfolgern. Die Folge wird absehbar ein sogenanntes Overblocking sein: Unternehmen werden – schon um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen – im Zweifel eher zu viel als zu wenig löschen und damit eher zu häufig als zu selten den Zugriff auf Nutzerdaten ermöglichen. Zu Recht wird dies als Gefahr für die Meinungsvielfalt und -freiheit und in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat als deplatziert kritisiert. Der Gesetzgeber muss mindestens hier dringend nachbessern.
Bundestag und Bundesrat haben den Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ schon beschlossen. Der Bundespräsident hat das Gesetz allerdings noch nicht ausgefertigt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verfassungswidrig sein könnten.
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