Das Bundeskanzleramt hat einen Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes vorgelegt. Erst vor vier Monaten hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Reform des Gesetzes notwendig ist.
Der DAV begrüßt, dass in dieser kurzen Zeit ein erster Gesetzesentwurf ausgearbeitet wurde. Die Relevanz und die Dringlichkeit des Themas wurden erkannt. Die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes muss effektiv und von unabhängiger Seite kontrolliert werden. Einen personell und rechtlich stark ausgestatteten Kontrollrat zu schaffen, ist dafür der richtige Weg.
Der DAV fordert, dass der nach der Rechtsprechung des BVerfG einzuführenden unabhängigen Rechtskontrolle administrativen Charakters sämtliche Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um – gleich einem „Anwalt des Betroffenen“ – gegen rechtswidrige Maßnahmen des BND effektiv vorzugehen. Dazu gehört auch ein eigenes Klagerecht. Nur so können die Interessen der zu überwachenden Personen wirksam vertreten werden.
Ob die geplanten Regelungen den hohen Maßstäben genügen, die das BVerfG aufgestellt hat, bleibt einer eingehenden Überprüfung vorbehalten.
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