Schon seit Langem fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), dass mit einer Cannabis-Legalisierung auch die Lockerung der THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr einhergehen muss. Bundesverkehrsminister Wissing hat sich laut Medienberichten nun ebenfalls für eine solche Anpassung ausgesprochen, die Grenzwertkommission soll noch im Frühjahr darüber entscheiden.
„Wir begrüßen, dass mit der Entkriminalisierung des Cannabiskonsums auch die bisherige 0,0-Grenze für Konsumenten fallen soll. Dass das Autofahren im Rauschzustand verboten bleibt, ist dabei klar – die aktuelle Gesetzeslage kriminalisiert aber auch Fahrerinnen und Fahrer, die sich Tage nach dem Konsum hinters Steuer setzen. Dass dadurch eine vollkommen nüchterne und fahrtüchtige Person ihren Führerschein riskiert, steht in einem krassen Missverhältnis. Die Regelungen beim Alkohol sind dahingehend besser aufgestellt. Dies gilt es, auch auf Cannabis zu übertragen – zum Beispiel durch gestaffelte Rechtsfolgen.“
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