Der Bundesjustiz- und der Bundeslandwirtschaftsminister sprechen sich für einen Vorschlag aus Hamburg aus, das sogenannte „Containern“, also das Sammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern, straffrei zu stellen. Dafür sollen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) durch die Länder ergänzt werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Pläne.
„Lebensmittelverschwendung ist ein lang bekanntes Problem. Daher unterstützen wir die Pläne, Containern zu entkriminalisieren. Die Zeit ist wirklich reif dafür. Beim Containern werden noch genießbare Lebensmittel vor der Vernichtung bewahrt. Ein Schaden entsteht dadurch niemandem. Man muss sich vorstellen: Aus Sicht der Eigentümer handelt es sich um Müll!
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert. Es sollte nur dort zum Einsatz kommen, wo es wirklich nötig ist. Bei Bagatelldelikten wie dem Fahren ohne Fahrschein, aber eben auch dem Containern, ist eine Entkriminalisierung notwendig.
In anderen europäischen Ländern, wie etwa Frankreich und Tschechien, müssen unverkaufte Produkte von den Märkten an Hilfsorganisationen abgegeben werden – bei uns landen sie hingegen im Müll. Wer Waren aus den Abfallbehältern bergen will, muss bislang damit rechnen, strafrechtlich belangt zu werden. Es ist richtig, diesen Zustand zu beenden.“
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