Berlin (DAV). Am Dienstagabend lud der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum „Kreuzverhör“ der besonderen Art: Die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen standen beim Deutschen Anwaltstag 2021 Rede und Antwort zu aktuellen Themen der Rechtspolitik – insbesondere der Anwaltschaft. Es ging um den Pakt für den Rechtsstaat, strafrechtliche Verschärfungen, den Berufsgeheimnisträgerschutz und vieles mehr.
Knapp 16 Wochen vor der Bundestagswahl stellten sich die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen beim Anwaltstag den kritischen Fragen von Dr. Melanie Amann (DER SPIEGEL) und dem virtuellen Publikum. Raus kam eine echte TV-Wahlkampfrunde zur Rechtspolitik: Erreichtes, Versäumtes, Dringendes für die nächste Legislatur.
In der munteren und kämpferischen Runde kam die meiste Kritik erwartungsgemäß von der Opposition, etwa zum Thema Wiederaufnahme zu Lasten Freigesprochener. Dr. Jürgen Martens (FDP) beschrieb das Vorhaben als „toxisch“ – es verstoße gegen das verfassungsrechtliche Doppelbestrafungsverbot. Auch für Friedrich Straetmanns (DIE LINKE) stellt es einen „Tabubruch“ dar. Katja Keul (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) kritisierte vor allem, dass ein solches Verfassungsthema in der vorletzten Sitzungswoche kommen müsse. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) wies darauf hin, dass es die Überlegung bereits seit den 90er Jahren gebe. Sein Koalitionspartner Dr. Johannes Fechner (SPD) ergänzte mit dem Hinweis auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Auch zur Reform des Sexualstrafrechts bestand Uneinigkeit, inwieweit schwerste Verbrechen den Anlass für allgemeine strafrechtliche Verschärfungen geben sollten. Der juristische Sinnspruch „bad cases make bad law“ stand im Raum. Aus dem virtuellen Publikum wurde die Forderung laut, dass sich die Rechtspolitik lieber an kriminalwissenschaftlicher Empirie orientieren möge anstatt am Bauchgefühl.
Aber auch zwischen den Vertretern der Koalitionsfraktionen wurde der Wahlkampfmodus deutlich. Etwa bei der Diskussion, an wessen Kompromisslosigkeit die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz letztlich scheiterte. Auch beim Thema Berufsgeheimnisschutz habe die Koalition „über Kreuz gelegen“, wie Luczak darstellte. So hätte sich die Union auch deshalb gegen das Verbandssanktionengesetz ausgesprochen, weil sie die Trennung von Internal Investigations und Strafverteidigung als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Anwaltschaft empfand.
Zu den Topthemen für die nächste Legislatur zählte Fechner insbesondere den zweiten Pakt für den Rechtsstaat. Der Nachfrage von Amann, ob denn diesmal auch die Anwaltschaft darin vorkomme, wich er aus. Die Anwaltschaft habe ein ureigenes Interesse an der Leistungsfähigkeit der Gerichte, vor allem in der Fläche.
Die Veranstaltung ist auf dem YouTube-Kanal des DAV auch nachträglich abrufbar.
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