Berlin/Wiesbaden (DAV). Beim Deutschen Anwaltstag 2023 in Wiesbaden zeichnete der Deutsche Anwaltverein (DAV) drei verdiente Anwält:innen mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft aus. Überreicht wurden die Ehrenzeichen im Rahmen der Mitgliederversammlung am 14. Juni 2023. Geehrt werden Personen, die sich um die Anwaltschaft verdient gemacht haben.
Prof. Dr. Hermann Plagemann
Bereits 2020 hatte der DAV-Vorstand beschlossen, Prof. Dr. Hermann Plagemann mit dem Ehrenzeichen auszuzeichnen – nun konnte auch die Verleihung stattfinden.
Von 1994 bis 2022 war der Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht Vorsitzender des DAV-Ausschusses Sozialrecht. Er war auch 1986 Gründungsmitglied der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft im DAV. „Im Sozialrecht führte kein Weg an ihm vorbei“, so Rechtsanwältin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins.
Nicht nur durch seine Lehrtätigkeit engagiert sich Prof. Plagemann in der Ausbildung neuer Anwaltsgenerationen – stets beschäftigt er in seiner Kanzlei auch Referendarinnen und Referendare. Dies und sein stetiges Einstehen auch für die Altersversorgung der Anwaltschaft, sei es bei der Gründung des Rechtsanwaltsversorgungswerkes Hessen oder als Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, machten dem Vorstand die Entscheidung nicht schwer, Prof. Plagemann zu ehren.
Günter Schmaler
„Wenn es innerhalb des DAV ein Gesicht für das Anwaltsnotariat über viele Jahre gab und gibt, sind Sie es!“, so Edith Kindermann zu Günter Schmaler. Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und des Ausschusses Anwaltsnotariat prägte der Rechtsanwalt und ehemalige Anwaltsnotar die Interessen seines Berufsstandes wie kein anderer.
So war Schmaler maßgeblich beteiligt an der Erstellung der sogenannten „Müdener Thesen“, mit denen das deutsche Notariat als Modell für ein europäisches Notariat zu herausgearbeitet wurde. Mehr als zehn Jahre lang engagierte er sich im Vorstand des DAV, war außerdem Vorsitzender des Emdener Anwalt- und Notarvereins und im Vorstand des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes tätig – und das, erinnert sich die DAV-Präsidentin, „im Ton immer sehr ruhig und ausgleichend“.
Christine Theobald-Frick
Auch Rechtsanwältin und Justizrätin Christine-Theobald Frick, bis 2022 Vorsitzende des Vereins der Rechtsanwälte Koblenz, hat als Lehrbeauftragte ihre juristischen Kenntnisse weitergegeben und auch die anwaltliche Beratungsstelle in Koblenz geht maßgeblich auf das Engagement der Anwältin zurück.
Besonders verdient gemacht hat sie sich um die Erhaltung des Oberlandesgerichts Koblenz, als viele Gerichte von Schließung oder Zusammenlegung bedroht waren. Von der Erfahrung daraus konnte die Anwaltschaft auch an anderen Stellen profitieren. „Sie haben uns gezeigt, wie man sich erfolgreich wehrt“, stellt Kindermann fest. Theobald-Frick sei eine Motivation für den DAV gewesen, sich gegen die Reduzierung von Gerichtsstandorten zu stellen und den Zugang zum Recht in der Fläche zu erhalten.
Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft wird seit 1980 durch den DAV an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben. Neben einer Urkunde erhalten die Preisträger:innen eine bronzene Kleinskulptur namens „Netsuke“ (japanisch für „Handschmeichler“) des 2008 verstorbenen Bildhauers Karl J. Dierkes.
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