Berlin/Wiesbaden (DAV). Der Deutsche Anwaltstag 2023 steht unter dem Motto „Mit Recht nachhaltig“. Jenseits der naheliegenden Assoziationen von Klima- und Umweltschutz findet sich in nahezu jedem Rechtsgebiet hierzu ein rechtlicher Ansatzpunkt – von Strafrecht bis Baurecht, von Wettbewerbsrecht bis IT-Recht. Zentraler Aspekt der nächsten Jahre wird die Digitalisierung der Justiz sein. Der Anwaltstag selbst ist nachhaltig wie nie.
Einwände, der Begriff der Nachhaltigkeit sei aus der Mode gekommen, lässt der Deutsche Anwaltverein (DAV) nicht gelten. „Egal, wie sehr der Begriff der Nachhaltigkeit als Mode-Wort und PR-Trend überstrapaziert wurde – das Konzept ist zeitlos und heute wichtiger denn je“, betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „Nach unserem Verständnis geht es bei Nachhaltigkeit auch um mehr als Klimaschutz, nämlich generell um den bewussten Umgang mit Ressourcen, um Generationengerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit.“
„Mit Recht nachhaltig“ – darin stecken gleichermaßen ein Ermittlungsauftrag und ein Lösungsanspruch. Fast jedes Rechtsgebiet kann Aspekte beisteuern und diskutieren: Wie steht es um die Strafbarkeit von Klimaprotesten, den Umweltschutz bei Infrastrukturmaßnahmen, die Zulässigkeit von Werbeversprechen? Wie nachhaltig kann Gesetzgebung im IT-Recht sein? Und sind Vereinbarungen per Mediation nachhaltiger als Gerichtsurteile? „Das Recht steht vor der Herausforderung, die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit zu gestalten – das Recht ist aber auch die Gewähr hierfür“, so die Hauptgeschäftsführerin.
Digitalisierung der Justiz als überfällige Stellschraube
Zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeits-Debatte ist der notwendige Digitalisierungsschub in der Justiz. Gerichtliche Druckstraßen für Schriftsätze, die die Anwaltschaft digital einreichen muss, verschwenden Zeit, Energie und Ressourcen. „Die digitale Transformation der Arbeitsabläufe bei Gericht darf nicht bis zum 1. Januar 2026 – wenn die E-Akte für die Justiz zwingend wird – ausgesessen werden“, mahnt Ruge. Die Anwaltschaft sei mit dem beA in Vorleistung gegangen.
Sippenhaft mit Klimasündern? Anwaltschaft bleibt frei!
Der bisweilen geäußerten Forderung, Anwält:innen sollten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie die Beratung und Vertretung von „Klimasündern“ ablehnen, erteilt die DAV-Hauptgeschäftsführerin eine klare Absage: „In einem Rechtsstaat mit freier Anwaltschaft kann diese Frage ausschließlich Gegenstand einer individuellen Entscheidung sein – beide Richtungen sind legitim. Jeder Mensch und jede Organisation hat in diesem Land das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Es gibt keine ‚Sippenhaft‘.“ Die persönliche Entscheidung, ein solches Mandat abzulehnen, sei durch das Berufsrecht ohnehin geschützt: Es gibt keinen Kontrahierungszwang. „Der DAV wird beiden Lagern stets den Rücken freihalten“, betont Ruge.
Nachhaltiger Anwaltstag – der Weg ist das Ziel
Ein Anwaltstag unter dem thematischen Dach der Nachhaltigkeit bringt natürlich auch den Anspruch einer entsprechenden organisatorischen Umsetzung mit sich. Einiges hat sich bereits in den letzten Jahren etabliert, etwa der ausschließlich digitale Anmelde- und Abrechnungsprozess. Vieles ist in diesem Jahr jedoch neu: die Kooperation mit der Deutschen Bahn über das Veranstaltungsticket, der Shuttlebus statt der PKW-Flotte und die rein digitalen Versionen von Handakten und Pressemappen. Ab dem kommenden Jahr sollen auch die Tageszeitungen für die Teilnehmenden nur noch online bereitgestellt werden. „Es gibt immer noch Verbesserungspotenzial, aber wir sind auf einem guten Weg“, so die Hauptgeschäftsführerin.
Der Deutsche Anwaltstag ist die bundesweite Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Er führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen und rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen und ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen überhaupt. Der Anwaltstag 2023 dauert noch bis zum morgigen Freitag.
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