Berlin/Wiesbaden (DAV). Mit dem Beginn des Jahres 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nahm das zum Anlass, eine neue Arbeitsgemeinschaft ins Leben zu rufen. Diese wird sich sowohl mit dem Betreuungs- als auch mit dem Vorsorgerecht befassen.
„Die dringend notwendige Gesetzesänderung hat uns erneut vor Augen geführt, welche Bedeutung das Betreuungsrecht für viele Menschen hat; nichts anderes gilt für das Vorsorge- und Unterbringungsrecht“, erinnert Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas von Plehwe, Vorstandsmitglied des DAV. An einer eigenen Plattform für den Austausch, die Fortbildung und die Vernetzung von im Betreuungs- und Vorsorgerecht tätigen Anwältinnen und Anwälten habe es bislang gefehlt. „Das wird sich nun ändern“, so von Plehwe.
Den idealen Rahmen für die Gründung hat der DAV im Deutschen Anwaltstag 2023 gefunden. Am Mittwoch beschloss der Vorstand die Neugründung der AG, am Freitag erfolgte bereits die Gründungsveranstaltung. „Wo könnte man mehr Anwältinnen und Anwälte erreichen als beim Deutschen Anwaltstag?“, erklärt von Plehwe die Terminierung.
Am Freitag wurden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Markus Trude (Köln), Dr. Dietmar Kurze (Berlin), Dr. Gudrun Döring-Striening (Essen), Monica Manon Sandhas (Hannover), Peter Issel (Köln), Verena Neumann, LL.M. (Heidelberg), Larissa Klünder (Limburg) und Susanne Weber-Käßer (Mannheim) in den Geschäftsführenden Ausschuss der AG gewählt.
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