Hamburg/Berlin (DAV). Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 10. Juni 2015 wurde das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft zweifach vergeben. Mit dem Ehrenzeichen der Anwaltschaft werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geehrt, die sich in besonderem Maße um die Anwaltschaft verdient gemacht haben.
Ausgezeichnet wurden:
Rechtsanwältin und Notarin Jutta Wagner, Berlin
und
Rechtsanwalt Ulrich Böhme, Cottbus.
Im Einzelnen aus den Laudationen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident:
Rechtsanwältin und Notarin Jutta Wagner, Berlin
„Jutta Wagner hat sich in all den Jahren ihres Engagements mit besonderem Nachdruck für die Frauenrechte und für die Gleichstellung der Frau in Beruf und Gesellschaft stark gemacht. Sie hat dabei immer sachlich argumentiert und ihren juristischen Sachverstand eingesetzt um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im juristischen Berufsleben zu etablieren. Und dies, dass sei betont, schon zu einer Zeit, als Justiz und Verwaltung noch weitgehend von Männern dominiert wurde. Es ist auch ihrem Einsatz zu verdanken, dass wir uns nun über das Gesetz zur Einführung einer Geschlechterquote als ersten wichtigen Schritt freuen können. Nicht ohne Grund wurde Frau Wagner das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Frau Wagner ist und war jahrelang im Deutschen Juristinnenbund, von 2005 bis 2011 als deren Präsidentin, aktiv. Seit 2010 ist sie wertvolles Mitglied der Jury des Maria-Otto-Preises, den der Deutsche Anwaltverein vergibt. Außerdem ist sie Mitglied der Jury des Anne-Klein-Frauenpreises, der Heinrich-Böll-Stiftung.“
Jutta Wagner wurde 1949 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaft in Hamburg und Berlin. Nach Abschluss des Referendariats wurde sie 1978 als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen. 1996 wurde sie zur Notarin ernannt, seit 1997 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich ehrenamtlich – insbesondere auch seit Anfang der 90er Jahre im djb und im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Von 1993 bis 2005 war sie ehrenamtliche Vorsitzende Richterin am Anwaltsgericht Berlin und von 1985 bis 1989 als eine der ersten Frauen Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Rechtsanwalt Ulrich Böhme, Cottbus
„Herr Böhme, hat sich in seiner über 20-jährigen Zeit als Mitglied des Vorstandes des Cottbusser Anwaltvereins im besonderen Maße um die Integration der Anwaltschaft auf dem Gebiet der vormaligen DDR verdient gemacht. Kaum dass ein freies Vereinsleben nach der Wende wieder möglich war, gehörte der Anwaltverein Cottbus zu den ersten Wiedergründern nach der Wende. Nicht nur bei der Gründung des Vereins, sondern auch bei der Entwicklung des Vereinslebens hat Herr Kollege Böhme keine Zeit verloren. Sogar die Gründung der Selbstverwaltung, also der Kammer, erfolgte unter aktiver Mithilfe der Anwaltvereine. Von Anbeginn hat er intensiv auf die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen gesetzt; dies lag ihm in der Folgezeit auch besonders am Herzen. In vorbildlicher Weise schulte der Cottbusser Anwaltverein die Kolleginnen und Kollegen nicht nur im materiell-rechtlichen und im prozessualen Wissen, sondern bereitete sie auch auf die neuen technischen und organisatorischen Anforderungen bei der Organisation der Kanzleien vor. Mit seinem Wirken hat er die Grundsteine für die Tätigkeiten der Kolleginnen und Kollegen nach der Wende im Bereich der ehemaligen DDR gelegt.“
Ulrich Böhme wurde 1950 in Luckau geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Leipzig war er zunächst als Richter am Verwaltungsgericht Cottbus von 1973 bis 1978 tätig. Seit 1978 ist er als Kollege in der Rechtsanwaltschaft tätig. Seit 1994 firmiert seine Kanzlei unter dem Namen Böhme & Jopke. Neben der Vertretung von Firmen und Unternehmen liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet des Familienrechts.
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