Mannheim/Berlin (DAV). Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hat die Hans-Dahs-Plakette an Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer verliehen. Prof. Dr. Bauer gilt seit vielen Jahren als eine Institution des Arbeitsrechts und hat sich vielfach um den Deutschen Anwaltverein verdient gemacht. So zählte er bereits 1981 zu den Gründern der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV und leitete sie von 2001 bis 2013 als deren Vorsitzender auch. „Der DAV kann sich glücklich schätzen, mit Ihnen eine echte Größe des Anwaltsberufs in seinen Reihen zu wissen“, so Schellenberg bei der Übergabe.
Auch auf wissenschaftlicher Ebene hat Prof. Dr. Bauer eine Reihe von Erfolgen zu verzeichnen. So ist er Honorarprofessor an der Universität Tübingen und Mitherausgeber vieler arbeitsrechtlicher Zeitschriften. Als Autor verfasste er zudem zahlreiche Standardwerke und scheute nie den akademischen Diskurs. Zwischen dieser schweren Kost blieb dennoch auch Raum für ein Augenzwinkern: In seinem Buch „Recht kurios: Amüsantes und Trauriges“ trug er die zahllosen Absurditäten der Branche zusammen und verlieh ihnen einen Anstrich, der auch Laien zum Lachen bringt.
Die Hans-Dahs Plakette geht zurück auf den 1972 verstorbenen Prof. Dr. Hans Dahs, der von 1955 bis 1971 Mitglied des DAV-Vorstands war. Dahs verfügte über eine herausragende Überzeugungskraft und setzte sich neben seiner beruflichen Tätigkeit besonders für die Verwirklichung eines sozialen Rechtsstaats ein. Die Plakette wird seit 1973 verliehen und gilt als höchste Auszeichnung der Anwaltschaft. Gemäß der in der Satzung des Deutschen Anwaltvereins festgelegten Aufgabe, die Rechtspflege und Gesetzgebung sowie den Gemeinsinn und den wissenschaftlichen Geist der Anwaltschaft zu fördern, soll diese Plakette solchen Anwälten verliehen werden, die sich in ähnlicher Weise wie Hans Dahs verdient gemacht haben.
Alle Informationen mit dem aktuellen Programm gibt es unter www.anwaltstag.de.
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