Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur automatisierten Datenanalyse, die Polizeibehörden in Hessen und Hamburg zur Auswertung personenbezogener Daten ermächtigt haben, für verfassungswidrig erklärt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt sich erfreut.
„Durch die Entscheidung des BVerfG sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt. Die ‚vorbeugende Bekämpfung‘ von Straftaten ist höchst kritisch zu betrachten. Die von Programmen wie hessenDATA vorgenommene Datenanalyse setzt an, bevor überhaupt eine konkrete Gefahr vorliegt – naturgemäß sind also unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betroffen. Das stellt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, der nicht gerechtfertigt ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt.
Der Deutsche Anwaltverein hat bereits in der Vergangenheit auf die Mängel der entsprechenden Gesetze in Hamburg und Hessen und die verfassungsrechtlichen Bedenken aufmerksam gemacht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die unsere Auffassung bestätigt, begrüßen wir.“
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