Wir begrüßen es, wenn aktive Rechtspolitik gemacht wird – unabhängig davon, ob die Initiative dazu vom Bundesrat, vom Bundestag oder von der Bundesregierung ausgeht. Justizpolitische Initiativen des Bundesrates aus den letzten Jahren betrafen zum Beispiel das Rechtsmittelrecht im Asylverfahren, den elektronischen Rechtsverkehr oder das Verbot der Gesichtsverhüllung während einer Gerichtsverhandlung.
Als Teil der Legislative gestaltet der Bundesrat unseren Rechtsstaat maßgeblich mit. Die Landesregierungen erkennen oft frühzeitig, wo noch Handlungsbedarf besteht. Sie sind gefordert, sich mit Initiativen regelmäßig einzubringen und den Rechtsstaat weiter zu stärken. Kontinuierliche aktive Rechtspolitik ist notwendig, damit unsere Gesetze mit dem Wandel der Gesellschaft Schritt halten.
Kommentare