Die deutsche Bundesregierung kündigt für den heutigen 5. März 2025 die Ankunft weiterer Schutzbedürftiger aus Afghanistan an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das – schon in der Vergangenheit hatte der DAV sich für sichere Zugangswege eingesetzt.
„Die Bundesregierung kommt heute ihrer Verantwortung aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan nach und hilft besonders schutzbedürftigen Personen, der verheerenden Menschenrechtslage in Afghanistan zu entfliehen. Unter diesen befinden sich auch ehemalige Ortskräfte mit ihren Angehörigen, denen erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen, weil sie deutsche und europäische Interessen vertreten haben.
Als Deutscher Anwaltverein haben wir uns wiederholt dafür ausgesprochen, dass den Menschen, die sich in Afghanistan für unsere westlichen Werte eingesetzt haben und die nach der Machtübernahme der Taliban um Leib und Leben fürchten, der ihnen gebührende Schutz zukommt. Deutschland erfüllt heute einen Teil seiner Verantwortung. Der DAV appelliert eindringlich, sichere Zugangswege für besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen offenzuhalten und Personen mit erteilter Aufnahmezusage eine zeitnahe Ausreise zu ermöglichen.“
Zum Gemeinsamen Statement vom 13. Januar 2025
Zum DAV-Statement vom 5. Dezember 202
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