DAV-Depesche Nr. 1/18

 1. beA – Anwaltspostfach bleibt bis auf Weiteres offline

Die Mitteilungen der für das beA zuständigen BRAK zum Jahresende sorgten für Verärgerung und Unsicherheit in der Anwaltschaft. Mit Blick auf die derzeitige Situation beim beA ist dies verständlich: neues Zertifikat installieren, dann wieder deinstallieren, schließlich ging das Anwaltspostfach vorerst offline (mehr dazu etwa hier). Eine der Forderungen, die der DAV als Reaktion darauf an die BRAK formuliert hatte, kam diesem bereits nach: Sie erklärte öffentlich, das beA sei bis zur notwendig gewordenen Neueinrichtung auf keinem Wege von Gerichten oder anderen Kommunikationspartnern erreichbar (weitere DAV-Forderungen hier nachzulesen).

2. beA – Auch ein Thema in den Medien

Die Forderungen des DAV fanden auch Eingang in die Medien. Öffentlich forderten wir das geschwächte System komplett vom Netz zu nehmen. Auch sind mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit für die Neueinrichtung auf den Computern nötig. Auch sollte es einen unabhängigen Fachbeirat geben, der genau solche technischen Risiken minimieren soll. Die Einschätzungen des DAV in seiner Pressemitteilung fanden auch Resonanz in den Medien. So berichteten unter anderem die FAZ „Der Einspruch“, Spiegel online, Lto.de, Juve und Heise.de. Die BRAK arbeitet intensiv an der Fehlerbehebung und hat sich bei der Anwaltschaft entschuldigt.

3. Das neue Anwaltsblatt: Kompakter, aktueller und leichter

Der Deutsche Anwaltverein geht mit dem Anwaltsblatt neue Wege: Mit dem gedruckten Heft, der neuen Website und der Anwaltsblatt-App werden wir ab sofort ein vielfältiges Angebot an Rechts- und Vereinsthemen ebenso vielfältig für Sie bereitstellen. Aufsätze werden mit ihrem jeweiligen Praxisbezug zusammengefasst, wer in die Tiefe gehen will, findet alles online oder in der Anwaltsblatt-App. Das Heft kommt in diesen Tagen zu Ihnen in die Kanzlei. Schreiben Sie uns, wie es Ihnen gefällt!

4. Neue Berufspflichten seit 1. Januar 2018: Schutz der Mandatsgeheimnisse und Zustellung

Der neue § 2 Abs. 7 BORA ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Auf den ersten Blick ist die neue Norm der Satzungsversammlung hart: Der Rechtsanwalt hat organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Mandatsgeheimnisse zu ergreifen. Auf den zweiten Blick ist alles aber nicht so schlimm. Was die Praxis zu beachten hat, steht im neuen Anwaltsblatt (Gasteyer, AnwBl Online 2018, 24). Seit dem 1. Januar 2018 gilt zudem die berufsrechtliche Pflicht zur Mitwirkung an ordnungsgemäßen Zustellungen auch bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 14 Satz 1 BORA).

5. DAV hält Verbraucherschutz beim überarbeiteten RL-Vorschlag über Verbrauchsgüterkäufe für unausgewogen

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 1/18 zum überarbeiteten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels die Zusammenfassung der für Verbrauchsgüterkäufe geltenden Regeln in einem einheitlichen Rechtsakt im Grundsatz. Mit dem von dem Richtlinienvorschlag bezweckten erhöhten Verbraucherschutz werden dem Verbraucher jedoch falsche Anreize gesetzt, sich unberechtigte Vorteile zu verschaffen. Daher regt der DAV an, dass die Mitgliedstaaten eine Rügepflicht für Verbraucher sowie eine längere Gewährleistungsfrist für bestimmte langlebige Produkte (wie z.B. Bauprodukte) vorsehen können.

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