Anwaltspraxis/Anwaltsberuf
Anwälte müssen Vorschüsse nach Mandatsende abrechnen
Kündigt der Mandant das Mandat, sind Vorschüsse auf die Anwaltsvergütung abzurechnen und eventuelle Überschüsse an ihn zurückzuzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Und: Anwälte sind nicht allein deshalb zur Rückzahlung von Vorschüssen verpflichtet, weil sie keine Rechnung erstellt haben. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis/Anwaltsberuf
BGH: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Anwaltsvertrags – nachgeschobene Gründe
Ist ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts gar nicht Motiv für die Kündigung durch den Mandanten, sondern erfährt er hiervon erst später, behält der Anwalt seinen (Teil-) Vergütungsanspruch. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Und: Vorarbeiten eines Anwalts, die noch gar nicht an den Mandanten herausgegeben werden sollten, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufwiesen. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Interessenvertretung
Anerkennung elektronischer Wertpapiere überfällig
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das geplante Vorhaben des Gesetzgebers, elektronische Wertpapiere unter Wahrung der Erfordernisse des Anlegerschutzes zu ermöglichen und im Aufsichts- und Zivilrecht die notwendige Rechtssicherheit hierfür zu schaffen, DAV-Stellungnahme Nr. 14/19 durch den Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht.
Anwaltstag 2019
Zwei Blicke über den Tellerrand
Das Motto „Rechtsstaat leben“ des Anwaltstages soll sich unterschiedlichsten Facetten widmen, so auch die gesellschaftlichen Eindrücke vom Rechtsstaat und die Erwartungen an ihn.
In unserer Schwerpunktveranstaltung „Sprache schafft Wirklichkeit – Rechtsstaat leben“ am Freitag, 17. Mai diskutieren u. a. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, kritisch darüber, inwieweit Sprache die politische Willensbildung und politische Entscheidungen beeinflusst. Ein Appell an die Verantwortung. (Zur Anmeldung)
Aktuelle Stunde: Fake News „Tatort“? Durch Krimi-Serien und Doku-Soaps hat sich eine Vorstellung in der breiten Bevölkerung gefestigt, wie Ermittlungs- und Strafverfahren ablaufen. Darunter finden sich auch etliche Mythen, z. B. hinsichtlich des „Rechts auf einen Anwalt“, „Behinderung der Justiz“ durch Lügen bei der Polizei etc. Damit wollen wir am Donnerstag, 16. Mai (augenzwinkernd) aufräumen. (Zur Anmeldung)
Anwaltstag 2019
Familienrecht auf dem Anwaltstag 2019, u. a.: Familiengerichte an ihrer Belastungsgrenze?
Das Familienrecht reicht in viele Lebensbereiche hinein – und daher zuweilen auch in mehrere Fachgerichtsbarkeiten. Die AG Familienrecht greift am Donnerstag, 16. Mai zwei prominente Fälle dieser rechtsstaatlichen Verzahnung kritisch heraus: Zum einen die Anpassungen im Versorgungsausgleich: Unterhalt und Invalidität vor vier Fachgerichtsbarkeiten? Zum anderen Kindeswohl und Inobhutnahme – Familiengericht versus Verwaltungsgericht. Familienanwälte und -gerichte sind zudem in großer Sorge: Familiengerichte stoßen an ihre Belastungsgrenze. Die Arbeitsgemeinschaft fragt nach den Ursachen, um dabei zu helfen, Lösungen zu finden. (Zur Anmeldung)
Anwaltstag 2019
Miet- und WEG-Recht auf dem Anwaltstag 2019, u. a.: Mietpreisbremse
Fünf aktuelle und praxisrelevante Vorträge bietet die AG Mietrecht am Freitag, 17. Mai, allen Teilnehmern des DAT 2019: Was sind eigentlich die bisherigen praktischen Folgen des Mietrechtsanpassungsgesetzes? Welche Vor- und Ankaufsrechte gibt es beim Gewerberaummietvertrag, und worauf müssen Sie achten? Welche praktischen Auswirkungen hat die DSGVO im Miet- und WEG-Recht? Wie funktioniert die Haftung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Und vor welchen Gewissensfragen kann ein WEG-Verwalter bei der Beschlussverkündung stehen? (Zur Anmeldung)
Zu guter Letzt!
Jetzt Bilderrätsel lösen und Dauerkarte gewinnen!
Noch 26 Tage bis zum Anwaltstag 2019. Höchste Zeit, sich mit der Anwaltstag-App über das aktuelle Fachprogramm zu informieren. Einen Link zum App Store oder Google Play finden Sie auf www.anwaltstag.de. Außerdem verlosen wir aktuell wieder eine Dauerkarte sowie einen Zuschuss zur Anreise und Übernachtung bis zu einem Betrag von 250 Euro. Das zu lösende Bilderrätsel finden Sie hier.
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