DAV-Depesche, 17/15

Anwaltstag 2015: Jetzt ganz neu im Netz

Knapp anderthalb Monate vor dem Anwaltstag in Hamburg (10. bis 13. Juni 2015 im CCH Hamburg) präsentiert sich die Website www.anwaltstag.de ganz neu. Das aktualisierte Programm ist jetzt individuell nach den eigenen Interessengebieten durchsuchbar, über neue Inhaltsfenster kann man von jeder einzelnen Veranstaltung weitere Informieren abrufen und Veranstaltungen sogar in seinen Outlook-Kalender übernehmen. Die ganze Welt des Anwaltstages 2015 ist jetzt noch einfacher zu erfassen. Schauen Sie selbst: www.anwaltstag.de. Zur DAV-Pressemitteilung.

Kostenlose eBroschüre zur Aktenvernichtung

Zu einem aktuellen Fall aus Bonn, bei dem Akten einer Kanzlei im Altpapier gefunden worden sind, finden Sie gratis zum download eine eBroschüre mit der Überschrift „Daten- und Aktenvernichtung in der Anwaltskanzlei“. Die Broschüre klärt auf, worauf man beim Vernichten von Akten achten sollte und wie lange man seine Akten überhaupt archivieren muss. Sie können sich einen schnellen Überblick über die Regeln zum Umgang mit Altdaten und -akten verschaffen.

Keine Europäische Staatsanwaltschaft ohne europäisches Verfahrensrecht

Mit Sorge stellen DAV und BRAK in ihrer zweiten gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft fest, dass die Mitgliedstaaten in den Verhandlungen im Rat der EU zum Nachteil des Beschuldigten eng an ihren nationalen Interessen festhalten (s. Sachstandsbericht des Rats vom 2. März 2015). Die Ausrichtung der Ermittlung am jeweiligen Recht der Mitgliedstaaten birgt zahlreiche Möglichkeiten des „Forum-Shoppings“. DAV und BRAK fordern, die Kriterien zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen und die Wahl des Anklageortes für rechtssichere und rechtsstaatliche Ermittlungen einheitlich auszugestalten. Außerdem müsse die umfassende gerichtliche Überprüfbarkeit der der Handlungen des Europäischen Staatsanwalts - möglichst durch den Gerichtshof der EU – gewährleistet werden. Hinsichtlich der Beschuldigtenrechte genügt die Bezugnahme auf bestehendes bzw. geplantes europäisches Recht nicht den Grundsätzen eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens. In dieser Gestalt, so DAV und BRAK, ist eine rote Linie überschritten und die Einrichtung der Staatsanwaltschaft abzulehnen (s. auch PM Nr. 13/15, sowie u.a. EiÜ 10/15, 41/14).

FAO Campus wächst: Zwei Mal Pflichtfortbildung im Mai-Heft des Anwaltsblatts

Das neue Online-Angebot des Deutschen Anwaltvereins für die Pflichtfortbildung von Fachanwälten wird angenommen. Schon 1.400 Mitglieder der Anwaltvereine haben sich auf www.faocampus.de zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle angemeldet. Von den 15 Pflichtfortbildungsstunden können seit dem 1. Januar 2015 bis zu fünf Stunden durch Zeitschriftenlektüre erfüllt werden, wenn im Anschluss Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Im aktuellen Mai-Heft des Anwaltsblatts ‒ gerade in der Post ‒ finden sich für die Fachanwaltschaften Verwaltungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Beiträge, die jetzt schon unter www.faocampus.de online sind. Neben dem Anwaltsblatt machen bei FAO Campus bereits die DAV-Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht sowie Insolvenzrecht und Sanierung mit. Der Service ist exklusiv für Mitglieder und ohne Zusatzkosten.

DAV begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Änderung des Landesverwaltungs-, des Informationszugangs- und des Straßen- und Wegegesetzes

Der DAV hat in seiner Stellungnahme 18/2015 den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein als notwendige Maßnahme der Simultangesetzgebung zur Vereinheitlichung des Planfeststellungsverfahrensrechts und des Rechts der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bund und in den Ländern begrüßt. Der DAV hat bereits in seinen Stellungnahmen zum Entwurf des Planfeststellungsverfahren- Vereinheitlichungsgesetzes (DAV-SN 1/11; DAV-SN 6/11; DAV-SN 10/12; DAV-SN 34/12) eine zügige Synchrongesetzgebung der Länder angemahnt. Der DAV empfiehlt, die bei Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vorgesehene Fakultativstellung des Erörterungstermins zu überdenken.

Der 66. Deutsche Anwaltstag 2015 vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg

Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu verschaffen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der DAV-Depesche vor. Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de.

DAT-Tagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

In der DAT-Veranstaltung der ARGE Mietrecht und Immobilien erfahren Sie, welche (versteckten) Folgen das Mietrechtsnovellierungsgesetz für die Praxis hat, das im Sommer in Kraft treten soll. Aus dem WEG-Recht wird zur schwierigen Kunst der Bestimmtheit von WEG-Beschlüssen vorgetragen und vor einer unerwarteten Haftungsfalle wegen Parteiverrats und Interessenkollision gewarnt: Der Anwalt, der Gesamtberater in der WEG-Versammlung war, ist verbrannt für den Prozess. Zwei „Rechtsprechungsfenster“ geben Einblicke in zwei miet- und WEG-rechtliche Gerichtsentscheidungen. Die Veranstaltung findet am Freitag, 12. Juni 2015 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Fremdbesitz in Anwaltskanzleien – Bedrohung für die Anwaltschaft?

In England und Wales ist das Fremdbesitzverbot von Anwaltskanzleien gefallen. Seit 2012 gibt es dort Alternative Business Structures (ABS). Sind diese eine Gefahr für die Anwaltschaft? Dies wird in einer Veranstaltung des DAV Frankreich sowie der DAV-Ausschüsse Berufsrecht und Rechtsdienstleistungsrecht diskutiert. Der Executive Director der Solicitors Regulation Authority Crispin Passmore wird von den ersten Erfahrungen mit ABS in England und Wales berichten. Der ehemalige Präsident des Conseil National des Barreaux Thierry Wickers und RA Markus Hartung aus dem DAV-Ausschuss Berufsrecht werden die französische und die deutsche Sicht auf Fremdbesitz darstellen.

Freitag, 12. Juni 2015, 11:00 Uhr – 13:00 Uhr im CCH, Saal B-2 im 1. Obergeschoss. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Mehr Markt und Eigenverantwortung – weniger Staat?

Dieser Frage wird die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht, Landesgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen am 12. Juni 2015 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr nachgehen. RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Köln) wird verschiedene Präklusionsvorschriften vorstellen und die Frage der Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Verwaltungsklagen behandeln. RA Hans Becher, Leiter Genehmigung der Merck KGaA Darmstadt, wird zu den störfallrechtlichen Problemen der angemessenen Sicherheitsabstände von Wohnungsbauvorhaben zu Störfallanlagen sprechen. Prof. Dr. Walter Frenz (RWTH Aachen) wird die Ökostromförderung thematisieren, die sich irgendwo auf dem Weg zwischen staatlicher Beihilfe zur Marktintegration befindet und bei der vor allem der Beihilfecharakter streitig diskutiert wird. Die Veranstaltung wird moderiert von RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg aus Aachen.

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