Anwaltspraxis
BGH verurteilt wegen Parteiverrat: Anwalt setzt sich über Weisung hinweg
Handelt der Anwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten, kann er sich wegen Parteiverrats strafbar machen, so der BGH. Der Anwalt hatte mehrere Kläger in einem Verwaltungsverfahren vertreten. Obwohl ein Teil seiner Mandanten gegen einen Vergleich war, hatte der Anwalt dennoch auf einen Vergleichsabschluss gedrungen, weil er ihn für alle seine Mandanten vorteilhaft hielt. Anders als die Vorinstanz sah der BGH aber keinen schweren Parteiverrat. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
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Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe 2018
Die Freien Berufe liegen gut im Markt. Dies geht aus der jüngsten Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) hervor. Die befragten Freiberufler sind mit ihrer aktuellen Geschäftslage durchaus zufrieden, die Stimmung hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar noch leicht verbessert. So schätzen 47,7 % der Befragten ihre Situation als gut und 39,4 % als befriedigend ein, wobei die Freiberufler im technisch‐naturwissenschaftlichen Bereich am zufriedensten sind, verhaltener zeigen sich die freien Kulturberufe, die rechts‐, steuer‐ und wirtschaftsberatenden Freiberufler und die freien Heilberufe. Der BFB hatte für die Umfrage im 4. Quartal 2018 rund 500 Freiberufler unterschiedlicher Branchen befragen lassen.
Anwaltstag 2019
Wir sehen uns in Leipzig!
Der Anwaltstag 2019 findet vom 15. bis 17. Mai in Leipzig statt. Neben zahlreichen (Fach-Veranstaltungen und FAO-Stunden erwartet Sie auch eine der größten deutschen Fachmessen rund um die Anwaltschaft: die AdvoTec.
In Leipzig erstreckt sie sich auf ca. 1.000 m² Gesamtausstellungsfläche, verteilt auf drei Ebenen. Sichern Sie sich schon jetzt Ihr Ticket und profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt. Alle Informationen dazu finden Sie auf anwaltstag.de.
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Es geht weiter: Berlin, 24. Januar 2019, 18 Uhr, Fehlerkultur in der Rechtspflege – Symposium des DAV
Fehlerkultur in der Rechtspflege ist auch 2019 ein Thema beim DAV.
Moderiert von Journalist Alfred Eichhorn spricht im DAV-Haus in Berlin DAV-Präsident Ulrich Schellenberg mit dem Spezialisten für Fehlermanagement Prof. Dr. Jan U. Hagen, ESMT Berlin. Es folgen Berichte von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Diller, Gleiss Lutz, über „Fehler- und Risikomanagement in der Anwaltssozietät“ sowie von Rechtsanwältin und Notarin Ruth Nobel, Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft im DAV, zur Fehlerkultur aus der Perspektive einer jungen Einzelanwältin. Melden Sie sich jetzt an und diskutieren Sie mit! Die Teilnahme ist kostenfrei!
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Reminder: Digitalisierung und Legal Tech – der Campus 2019 in Berlin
Melden Sie sich jetzt an! Am 31. Januar und 1. Februar 2019 veranstalten der Deutsche Anwaltverein und die Pariser Anwaltskammer unter dem Motto „Legal Tech und Digitalisierung“ den Campus 2019 in Berlin im dbb-Forum. Aus deutsch-französischer Perspektive werden im Rahmen von 11 Podiumsdiskussionen spannende Fragen diskutiert, etwa die Anwendung von Legal Tech in großen und kleinen Kanzleistrukturen sowie von Blockchain und Smart Contracts im Kanzleialltag. Neben einer Live-Präsentation deutscher und französischer Legal Tech-Startups wird es auch einen Austausch über die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung in der Praxis geben. Auch die jeweiligen Justizministerinnen werden erwartet. Die Veranstaltung, für die Sie sich unter folgendem Link anmelden können, ist für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Das Programm zur Veranstaltung finden Sie auf der deutsch-französischen Website.
Ihre Mitgliedschaft
Ihre Meinung ist und bleibt uns wichtig!
Vor gut einem Jahr haben wir einen neuen Service für Mitglieder eingerichtet, der eine schnelle, einfache und direkte Kommunikation mit dem DAV ermöglicht. Ihr Feedback – ganz gleich ob Lob, Kritik oder Anregung – hilft uns dabei, besser zu werden und unsere Leistungen und Angebote so zu optimieren, dass sie einen langfristigen Mehrwert für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den örtlichen Vereinen bieten. In den vergangenen zwölf Monaten erreichten uns bereits über 200 Anrufe und E-Mails. Auf diesem Weg möchten wir uns herzlich für Ihren Input bedanken. Natürlich freuen wir uns auch 2019 auf den Austausch mit Ihnen: Sie erreichen unsere Service-Stelle telefonisch unter +49 (30) 72 61 52-174 oder per E-Mail unter service@anwaltverein.de.
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