Anwaltspraxis
Vom Kanzleipersonal vorgelegte Kanzleiakten: Binnen einer Woche prüfen
In vorgelegte Kanzleiakten sollte binnen einer Woche zumindest ein Blick reingeworfen werden, um den Inhalt grob zu erfassen und zu sehen, welche Aufgaben anstehen und wieviel Zeit für die Bearbeitung nötig ist und bleibt. Auch dann, wenn die Akten nicht als Fristsachen vorgelegt werden. Das hat der BGH entschieden. Warum die Rechtsbeschwerde des Anwalts in dem Fall trotzdem Erfolg hatte, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
anwaltauskunft.de 2022: starke Präsenz und Schnittstelle der Anwaltschaft
4,5 Millionen Seitenbesuche, 1,2 Millionen Profilabrufe der Anwältinnen und Anwälte – ein gemeinsamer Erfolg für das DAV-Rechtsportal und die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Jedes Mitglied ist ohne zusätzliche Kosten in der Anwaltssuche gelistet, um neue Mandate zu ermöglichen – ein echter Mehrwert. Auch die Presseresonanz kann sich sehen lassen: über 1.300-mal wurden Beiträge der Deutschen Anwaltauskunft in verschiedenen Medien zitiert.
Anwaltspraxis
Versand per beA vorübergehend nicht möglich: Wann glaubhaft machen?
Wenn die Technik vorübergehend streikt, dürfen Anwält:innen ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen. Sie müssen die Störung aber glaubhaft machen. Ist es dem Rechtsanwalt bereits zum Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen. In dem Fall ging es um eine nicht funktionierende beA-Karte. Worauf zu achten ist, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV kommentiert Entwurf der EU-Cybersicherheitsverordnung
Im Herbst 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag für eine EU-Cybersicherheitsverordnung vorgelegt. Dieser definiert verbindliche Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler an die Cybersicherheit für den gesamten Lebenszyklus von Hardware- und Softwareprodukten. Der DAV hat den Entwurf durch seinen Ausschuss Informationsrecht nun insbesondere im Blick auf die parallele Anwendbarkeit der DSGVO in einer Stellungnahme kommentiert. Unter anderem fordert der DAV den Anwendungsradius an das Schutzniveau der DSGVO anzunähern, um Rechtsunsicherheiten zu minimieren. Im nächsten Schritt wird der Entwurf von den beiden Co-Gesetzgebern, EU-Parlament und Rat, geprüft.
Engagement
DAV kritisiert türkische Justiz
DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer übte in einem Statement, das von AFP aufgegriffen wurde, scharfe Kritik an der Verurteilung von Ekrem İmamoğlu und bezeichnete es als neue traurige Zäsur. Der Bürgermeister von Istanbul, der bei den Wahlen im kommenden Jahr als möglicher Herausforderer des amtierenden Präsidenten gilt, soll laut Gericht Beamte rund um die Kommunalwahlen im Jahr 2019 öffentlich beleidigt haben. Der DAV verurteilt die Entscheidung als offensichtlich politisch motiviert. Es zeige, wie sehr die Justiz in der Türkei zu einem Spielball der Politik geworden ist. Mit politisch motivierten Urteilen gegen mögliche Wahlkontrahenten würden laut Stefan von Raumer nicht einmal die Mindeststandards freier und fairer Wahlen respektiert. Sollte İmamoğlu tatsächlich abgesetzt werden, sei das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr vereinbar.
Rechtspolitik
Digitaler Hausfriedensbruch
Eine bereits im dritten Anlauf in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesinitiative (BT-Drs. 20/1530) will einen Straftatbestand des digitalen Hausfriedensbruchs einführen, um vor der Nutzung von Botnetzen zur Durchführung von IT-spezifischen Angriffen zu schützen. Obgleich der DAV das Problem der Errichtung von Botnetzen durchaus ernst nimmt, bedarf es aus seiner Sicht keines zusätzlichen strafrechtlichen Schutzes. Warum der DAV keine Regelungslücke sieht und weshalb aus seiner Sicht der vorgeschlagene Straftatbestand sowohl gegen das Übermaßverbot als auch gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, lesen Sie in der Stellungnahme Nr. 1/2023.
Rechtspolitik
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – Statement von 62 Organisationen
Gemeinsam mit 61 weiteren juristischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich der DAV mit einer Stellungnahme dafür ein, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen. Die Betroffenen erhalten in Deutschland nach dem AsylbLG deutlich geringere Leistungen als es nach dem neuen Bürgergeld der Fall wäre – welches eigentlich das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Es ist erforderlich, diese Menschen in das reguläre Sozialleistungssystem einzugliedern.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 221 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Der FOCUS (Print) greift die Überlegungen des Bundesgesundheitsministers auf, die Corona-Warn-App zu einem digitalen Impfpass weiterzuentwickeln. Dr. Eren Basar, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, spricht sich gegen eine „Umwidmung“ der rund 48 Millionen Nutzerkonten aus. „Man kann die Infrastruktur vorhalten, aber nicht die Accounts einfach für andere Zwecke nutzen.“
Für Verkaufsplattformen wie Ebay, Etsy & Co gelten seit Jahresbeginn neue steuerliche Regeln, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (u. a. übernommen von den Lübecker Nachrichten) berichtet. Für die Nutzer:innen ändere sich jedoch nichts, so Dr. Martin Wulf, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht. Es komme weiterhin darauf an: „Solange Dinge verkauft werden, die man selbst benutzt hat, ist dies regelmäßig nicht steuerpflichtig.“ Werden allerdings gezielt Dinge angekauft, um sie wieder zu verkaufen, ändere sich die Lage. „Sobald es ein Gewerbe wird, fallen Steuern an.“
In der Süddeutschen Zeitung (Abo) erläutert Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht, wann Mieter:innen ihre Wohnung untervermieten können. Das „berechtigte Interesse“, das einen Zustimmungsanspruch gegen den Vermieter begründet, werde von den Gerichten mittlerweile sehr weit gefasst. Nicht nur wirtschaftliche Gründe kämen in Betracht: „Auch die Begründung, dass man einfach nicht allein leben möchte, wird akzeptiert.“
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