DAV-Depesche Nr. 20/15

1. Facebook-Gewinnspiel: Jetzt Freikarte für den Anwaltstag sichern!

Testen Sie Ihr Glück! Auf Facebook wird noch bis zum 22. Mai 2015 eine Dauerkarte mit Reisekostenzuschuss für den Deutschen Anwaltstag in Hamburg verlost. Sie müssen nur die richtige Antwort posten und auf die Glücksfee hoffen!

2. Stellungnahme: DAV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Am vergangenen Freitag hat das BMJV einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten, also die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, veröffentlicht. Damit soll das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten von sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden. Nach Auffassung des DAV ist der Referentenentwurf weit davon entfernt, den mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu rechtfertigen. Auch müsse es ein Datenerhebungsverbot für Berufsgeheimnisträger geben. Nicht nur ein Verwertungsverbot. Neu im Vergleich zu den Leitlinien vom 15. April 2015 ist die geplante Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei. Damit unternimmt es die Bundesregierung – an verborgener Stelle eines Gesetzentwurfes, dessen Überschrift insinuiert, es gehe um Datenspeicherfristen – staatlichen Stellen die Früchte illegaler Datenerhebungen zu sichern. Die ausführliche Stellungnahme Nr. 25/2015 können Sie hier abrufen (s. auch Pressemitteilung vom 20. Mai 2015).

3. DAV: Anwaltsgeheimnis darf keine Makulatur werden

Die „Rule of Law“ und das Anwaltsgeheimnis gehören untrennbar zusammen. Dennoch versuchen Regierungen weltweit, im Zuge der Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und „White-Collar Crime“ das Anwaltsgeheimnis zu untergraben. Mit immer mehr Erfolg, wie gestern Rechtsanwälte aus Frankreich, England, Venezuela, Korea und der Tschechischen Republik in einer Podiumsdiskussion unter Leitung von Rechtsanwältin Dr. Claudia Seibel (DAV-Vorstandsmitglied und Vertreterin des DAV bei der IBA) in Prag feststellten. Im Kampf gegen Terrorismus, Geldwäsche und „White-Collar Crime“ scheint jedes Mittel recht zu sein – auch gegen Anwälte. In Tschechien hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren beispielsweise in den letzten Jahren verdreifacht. Dabei stellten die Experten klar: Das Anwaltsgeheimnis ist kein Privileg für Anwälte, sondern ein Privileg der Mandanten, die sich vertrauensvoll an Anwältinnen und Anwälte wenden können müssen. Eingeladen hatte die International Bar Association (IBA) im Rahmen ihrer Mid Year Conference.

4. Syndikusanwälte: DAV hält Verfassungsbeschwerden für begründet

Mit drei Urteilen hatte das BSG am 3. April 2014 die jahrzehntelange Praxis beendet, Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Ausschlaggebend für das BSG war, dass die Tätigkeit des Syndikusanwalts für einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber keinen anwaltlichen Charakter habe. Der DAV kommt in seiner Stellungnahme Nr. 21/2015 zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen die BSG-Urteile zu dem Ergebnis, dass das BSG die Tragweite des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG verkannt habe. Der Verfassungsrechtsausschuss betont unter Mitwirkung des Berufsrechtsausschusses, dass das BSG die Entscheidung über die Befreiung – als sozialrechtliche Vorfrage – von einer berufsrechtlichen Regel (der Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis) abhängig gemacht habe, die ihrerseits – als selbständiger Rechtssatz gedacht – gegen die anwaltliche Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verstoße.

5. Syndikusanwälte: DAV nimmt zum Referentenentwurf Stellung

Seit den drei Urteilen des BSG vom 3. April 2014 ist das Recht der Syndikusanwälte in der Diskussion. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 30. April 2015 den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, Stand 26. März 2015“ an alle Bundesländer und betroffenen Verbände zur Stellungnahme bis zum 15. Mai 2015 übersandt. Der DAV-Präsident hat eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe („Task Force Referentenentwurf Syndikusanwälte“) berufen, um eine Stellungnahme für den DAV vorzubereiten. Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich als Fortentwicklung des Eckpunktepapiers zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vom 13. Januar 2015. Allerdings lehnt der DAV die Schaffung einer Sonderzulassung zur Rechtsanwaltschaft für Syndikusanwälte ab. Auch spricht sich der DAV gegen die begriffliche Trennung in „Rechtsanwälte“ einerseits und „Syndikusrechtsanwälte“ andererseits aus. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 23/2015.

6. Rechtsportal anwaltauskunft.de für den Deutschen Preis für Onlinekommunikation nominiert!

Die Deutsche Anwaltauskunft darf sich Chancen auf den Deutschen Preis für Onlinekommunikation 2015 ausrechnen. In gleich drei Kategorien wurde das Rechtsportal nominiert: als bestes Webmagazin, für den besten Social-Media-Auftritt sowie in der Sparte beste Kampagne von Verbänden und NGOS. Das Portal befindet sich dabei in illustrer Gesellschaft: Zu den Mitnominierten gehören unter anderem Siemens, Coca-Cola und Daimler. Die Gewinner werden am 10. Juni 2015 durch eine Fachjury bestimmt und bekanntgegeben.

7. Der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg

Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu verschaffen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der DAV-Depesche vor. Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.

Schwerpunktveranstaltung I: Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege

Bei dieser Schwerpunktveranstaltung werden wir uns mit den als „Gerichtsstrukturreformen“ getarnten Gerichtschließungen und –zusammenlegungen“ beschäftigen. Ganz nach dem Motto „Aufgabe der Rechtspflege“ im doppeldeutigen Sinn. Herr Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess aus Bremen wird über den wirtschaftlichen Wert der Justiz im Allgemeinen ein Einführungsreferat geben. Dann werden wir kurze Praxisbeiträge aus betroffenen örtlichen Anwaltvereinen hören. Dem schließt sich eine Podiumsdiskussion an, die von Corinna Budras, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, geleitet wird. Dort diskutiert der ehemalige Justizminister Rheinland-Pfalz , Rechtsanwalt Jochen Hartloff, mit zwei exponierten Vertretern der Justiz aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern: Direktor am AG Axel Peters, Vorsitzender des Landesverbandes des Richterbundes, und Rechtsanwalt Martin Lorenz, Vorsitzender des DAV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei soll es nicht allein um den Bürgerentscheid in Mecklenburg-Vorpommern gehen, auch wenn dies gefährlich sein könnte, als Blaupause auch für andere Länder zu dienen. Herr Hartloff hat als Minister den Versuch zu verantworten, das Oberlandesgericht Koblenz zu schließen. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 11. Juni 2015, von 16:00 bis 18:00 Uhr im CCH, Saal 6 (EG).

AG Anwaltsnotariat – Konfliktbeilegung und Nachwuchsgewinnung
11. Juni 2015, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr – Konfliktbeilegung durch den Notar

Streitigkeiten und Notare – ein Begriffspaar, das sich eigentlich widerspricht. Allerdings: Der vorsorgende Charakter notarieller Tätigkeit hat ein Streitvermeidungspotential, das natürlich auch zur Streitschlichtung herangezogen werden kann. Der Kollege Andreas Schmitz-Vornmoor, Notar in Remscheid, ist ausgebildeter Mediator. In seinem Vortrag auf der Veranstaltung der Anwaltsnotare beschreibt er diesen Aspekt seiner Arbeit und zeigt auf, dass die Mediation eine interessante Erweiterung notarieller Tätigkeit darstellen kann.

Deutscher Anwaltstag: Elektronischer Rechtsverkehr ante portas

Aus erster Hand berichten die Experten von DAV und BRAK auf dem DAT über den Entwicklungsstand bei der elektronischen Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Kollegen auf der Veranstaltung von Ausschuss ERV und AG IT-Recht. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung am 12. Juni 2015 von 16:00 bis 18:00 Uhr bildet dabei das besondere elektronische Anwaltspostfach (RA Christoph Sandkühler), ebenfalls im Mittelpunkt stehen Tipps zur Handhabung des ERV in der anwaltlichen Praxis (RA Ulrich Volk).

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