1. Anwaltstag 2017: Nächste Woche ein Silicon Valley im Ruhrpott
Nächste Woche ist es so weit: Essen wird für zwei Tage das Silicon Valley der Legal Tech Branche in Deutschland spielen. An keinem Ort werden sich Anwältinnen und Anwälte kompakter darüber informieren können, was Legal Tech in Zukunft für sie selbst und die eigene Kanzlei bedeuten wird. Daneben gibt es auch viel Substanzielles für das FAO-Stunden-Konto, Möglichkeiten zum Netzwerken und noch die ein oder andere Überraschung. Noch nicht angemeldet? Dann wird es höchste Zeit! www.anwaltstag.de.
2. Elektronischer Rechtsverkehr muss praktikabel sein – DAV gegen Beschränkung auf nur zwei Dateiformate
Der DAV begrüßt, dass mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERV) bundesweit einheitliche Vorgaben für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Länder und des Bundes gemacht werden. Sie ist grundsätzlich geeignet, die bisherige Zersplitterung der Rechtsgrundlagen zu beseitigen. Allerdings bedarf der Referentenentwurf in einigen Punkten der Präzisierung und Überarbeitung. So könnte sich die Beschränkung auf die Dateiformate PDF und TIFF als zu eng erweisen. Durch seinen ERV-Ausschuss hat der DAV zu diesen und weiteren Fragen ausführlich Stellung genommen.
3. Outsourcing in Kanzleien: DAV will endlich Rechtssicherheit für Anwälte
Der Bundestag will das Outsourcing in Kanzleien endlich regeln. Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag gab es am 15. Mai 2017 viel Zuspruch. Der Vertreter des DAV wies auf das Dilemma hin: Der Gesetzgeber zwinge zum Einsatz der IT, wer aber einen IT-Fachmann einschalte, mache sich vielleicht strafbar. Hier will der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen. Warum der Gesetzentwurf richtig und wichtig ist, erläutert das Anwaltsblatt.
4. Kleine BRAO-Reform verkündet: Was nun ab wann gilt
Die kleine BRAO-Reform ist am 17. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden: Änderungen treten heute (18. Mai 2017), am 1. Januar 2018 und am 1. Juli 2018 in Kraft. Welche Neuerungen für Anwältinnen und Anwälte ab wann wichtig werden und warum die Satzungsversammlung der BRAK morgen am 19. Mai 2017 bereits die BORA ändern will, erläutert das Anwaltsblatt.
5. Anhörung: DAV für sofortige Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen
Der DAV hat sich erneut für eine sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe stellt, ausgesprochen. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss äußerte DAV-Experte Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi seine Bedenken, eine überflüssige und nicht mehr zeitgemäße Norm über die geltende Legislaturperiode hinaus erst zum nächsten Jahresbeginn wegfallen zu lassen. Siehe hierzu bereits die DAV-Stellungnahme Nr. 1/17.
6. DAV gegen Hochstufung des Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrechen
In seiner DAV-Stellungnahme Nr. 40/17 lehnt der DAV die vorgeschlagene Gesetzesänderung, mit der der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrechen hochgestuft werden soll, ab. Die geplante Änderung produziert (weitere) gesetzessystematische Wertungswidersprüche im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs. Zudem ist sie weder empirisch veranlasst noch geeignet, das gesetzgeberische Ziel einer Verringerung der Zahlen von Einbrüchen in Wohngebäude zu erreichen.
7. DAV gegen Auswertung von Datenträgern bei Asylsuchenden
Der DAV lehnt die geplanten Regelungen zur Auswertung von Datenträgern bei Asylsuchenden zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit ab. Die Befugnis und die Mitwirkungspflicht sind nach Ansicht des DAV mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar. Es fehlt an einer Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Gleiches gilt für ausreichende Schutzvorkehrungen wie Auskunftsrechte und individuellen Rechtschutz. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung ist aus Sicht des DAV durchaus möglich. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll bereits heute im Bundestag verabschiedet werden. Zur Stellungnahme gelangen Sie hier.
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