Diese Depesche erreicht Sie heute vom 66. Deutschen Anwaltstag, der zurzeit mit gut 1.800 Teilnehmern in Hamburg stattfindet.
In der heutigen Eröffnungsveranstaltung hat der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, zwei zentrale Punkte angesprochen. Zum einen hat er begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem Regierungsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte die Einheit der Anwaltschaft sichert. Dies entspricht einer Forderung des DAV. Zum anderen hat er nochmals die Ablehnung des Deutschen Anwaltvereins hinsichtlich einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung betont. „Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, betonte der DAV-Präsident und bemängelte einen nicht ausreichenden Schutz insbesondere der Berufsgeheimnisträger. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas kündigte an, dass das seit 1977 bestehende Kontaktsperre-Gesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit sei und deshalb gestrichen werden soll. Er dankte dem Deutschen Anwaltverein und dem DAV-Präsidenten für die gute und sympathische Streitkultur, einer Streitkultur, die sich nicht über die Lautstärke eines Konflikts, sondern über die Qualität seiner Lösungen definiert. Herr Prof. Dr. Ewer sei ein hervorragender Repräsentant der deutschen Anwaltschaft.
Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Syndikusanwälte
Aus dem Referentenentwurf ist nun ein Regierungsentwurf geworden: Das Bundeskabinett hat gestern (10. Juni 2015) die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Damit werden zukünftig Syndikusanwälte als Rechtsanwälte anerkannt. Die wichtigste Änderung im Regierungsentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf: Syndikusanwälte dürfen wie Kanzleianwälte unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ auftreten. Die ursprünglich vorgesehene neue Berufsbezeichnung „Syndikusrechtsanwalt“ wird zum klarstellenden Klammerzusatz. Damit greift der Gesetzgeber einen konkreten Vorschlag des DAV aus der DAV-Stellungnahme Nr. 23/2015 vom Mai 2015 auf und gibt die Doppelberufstheorie tatsächlich auf. Das Anwaltsblatt hat den Regierungsentwurf einem ersten Check unterzogen. Alle wichtigen Neuerungen hier.
Vorratsdatenspeicherung in der Kritik
Der DAV lehnt nach wie vor den Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten, also die Vorratsdatenspeicherung, ab. Das Gesetz soll nach der Sommerpause verabschiedet werden; eine erste Lesung ist für diesen Freitag vorgesehen. Wie nun bekannt wurde, kommen zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf den Vorgaben des EuGH vom 8. April 2014 und des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 nicht gerecht werde. Insbesondere würden Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend geschützt. Zur Pressemitteilung.
Arbeit der Medien für die Demokratie unverzichtbar – DAV verleiht Pressepreise
Auf dem 66. Deutschen Anwaltstag wurden am 11. Juni 2015 die alle zwei Jahre zu vergebenden Pressepreise an die Journalisten Dr. Melanie Amann (Der Spiegel), Klaus Hempel (SWR), Sigrid Born und Nicole Würth (TV-Produktion für das ZDF) verliehen. Die Medien leisten einen unschätzbaren Beitrag für das Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Eine echte Auseinandersetzung der Bevölkerung mit Rechtsthemen ist meist nur durch die Vermittlung von Medien möglich, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
DAV verleiht Hans-Dahs-Plakette
In der Eröffnungsveranstaltung wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg im Breisgau die Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben. Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack ist ein unbequemer, kämpferischer und höchst engagierter Anwalt, der im Bereich des Berufsrechts für die Anwaltschaft gewirkt hat und nach wie vor wirkt. Auf ihn gehen die am 14. Juli 1987 verkündeten sogenannten „Bastille-Verfahren“ des Bundesverfassungsgerichts zurück, die die Liberalisierung des Berufsrechts entscheidend vorangetrieben haben. Zur Pressemitteilung.
Ehrenzeichen in der Mitgliederversammlung des DAV verliehen
Auf der gestrigen Mitgliederversammlung wurde das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft an Frau Rechtsanwältin und Notarin Jutta Wagner, Berlin, und Herrn Rechtsanwalt Ulrich Böhme aus Cottbus verliehen. Jutta Wagner zeichnet insbesondere ihr hohes Engagement für die Frauenrechte und für die Gleichstellung der Frau in Beruf und Gesellschaft aus. Sie unterstützt den DAV in vielfältigen Tätigkeiten, so als Mitglied der Jury des Maria-Otto-Preises. Jahrelang war sie auch Vorsitzende im Deutschen Juristinnenbund.
Rechtsanwalt Böhme aus Cottbus gehört zu den Gründungsmitgliedern des Cottbuser Anwaltvereins, eines der ersten Anwaltvereine auf dem Gebiet der vormaligen DDR. Nicht nur bei der Gründung des Vereins, sondern auch bei der Entwicklung des Vereinslebens hat er keine Zeit verloren. Er hat auch die Gründung der Selbstverwaltung, also der Kammer, unterstützt. Mit seinem Wirken hat er die Grundsteine für die Tätigkeiten der Kolleginnen und Kollegen nach der Wende im Bereich der ehemaligen DDR gelegt. Zur Pressemitteilung.
Neuer Kooperationspartner des Deutschen Anwaltvereins für sichere Cloud-Lösungen in Deutschland
Gemeinsam mit der TeamDrive Systems GmbH bietet der DAV eine Cloud-Lösung für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine an: TeamDrive DAV. Sicheres mobiles Arbeiten und vertraulicher Datenaustausch sind die zentralen Vorteile von TeamDrive DAV. Ausgezeichnet mit dem Datenschutzgütesiegel des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig Holstein liefert TeamDrive eine flexible Lösung, die eine Kollaboration über einfache Cloud Services und wahlweise eigene Server ermöglicht. Die sichere Zusammenarbeit mit Kollegen und Mandanten erfolgt über eine automatische verschlüsselte Übertragung mit revisionssicherer Dokumentation aller Änderungen. Nutzer von TeamDrive DAV erhalten Rabatte von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den üblichen Preisen und weitere Sonderkonditionen. Letztlich wurde mit TeamDrive DAV ein auf die Bedürfnisse von Kanzleien zugeschnittenes Produkt geschaffen. Sie bestellen die gewünschte Lösung bequem über unsere Homepage in Ihrem persönlichen Bereich unter „Mein DAV“. Weiteres erfahren Sie auch unter http://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/rabatte#panel-kommunikation-technik
Aktuelle Eindrücke vom Anwaltstag in Hamburg
Sie können in diesem Jahr nicht selbst beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg dabei sein? Dann besuchen Sie unsere Social-Media-Auftritte. Auf Facebook und Twitter berichten wir für Sie live aus Hamburg und versorgen Sie regelmäßig mit Impressionen vom diesjährigen Anwaltstag. Verpassen Sie keine Neuigkeit.
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