DAV-Depesche Nr. 4/17

1. DAV in der Türkei: Solidarität mit der türkischen Anwaltschaft

Eine vierköpfige DAV-Delegation reiste für drei Tage in Begleitung von 10 Pressevertretern in die Türkei, um sich ein eigenes Bild über die Situation der Anwaltschaft und der Justiz im Allgemeinen zu verschaffen. Das Ergebnis der Reise ist erschreckend: Der Rechtsstaat in der Türkei bricht momentan zusammen. In den ersten fünf Tagen haben Inhaftierte keinen Kontakt zu einem Anwalt, dann nur einmal die Woche für eine Stunde, Aufzeichnungen können nicht gemacht, Dokumente nicht ausgetauscht werden. Das Klima der Angst bestimmt die Tätigkeit, Repressionen sind an der Tagesordnung. Der DAV konnte sowohl mit Vertretern der Regierung als auch der größten Oppositionspartei sprechen und die Sorge darüber zum Ausdruck bringen. Unmittelbaren Eindruck bekam der DAV durch die Gespräche mit der türkischen Anwaltskammer und repressierten Anwältinnen und Anwälten sowie Angehörigen inhaftierter Kollegen. Dass es um die Pressefreiheit nicht besser steht, bewies der Besuch in der Hauptstadtredaktion der letzten freien Tageszeitung Cumhuriyet. Über dieses frustrierende Ergebnis berichteten auch die mitreisenden Pressevertreter, etwa das DeutschlandRadio (24.1.2017 um 7:48 Uhr), dw.com oder tagesschau.de. Eine Themenseite zur Reise finden Sie hier. Die Reise fand auch im Vorfeld des internationalen „Tages des bedrohten und verfolgten Anwalts“ statt. An diesem Tag hat der DAV auch noch eine Pressemitteilung herausgegeben, die die Nachrichtenagentur dpa aufgenommen hat.

2. Auftakt 2017: Neujahrsempfang im DAV-Haus

Rund 200 Gäste aus Politik, Bundesministerien, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft kamen am Dienstag zum Neujahrsempfang in das DAV-Haus nach Berlin. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg thematisierte in seiner Ansprache die Rolle des Rechtsstaats in einer durch terroristische Bedrohungen und aufsteigenden Populismus verunsicherten Zeit. „Auch bei uns entsteht in der öffentlichen Diskussion zunehmend der Eindruck, dass Sicherheit nicht mehr auf der Grundlage des bestehenden Rechts gewährleistet werden kann.“ Dabei reiche die bestehende Gesetzeslage weitgehend aus. Gesetzgebung nun zur Symbolpolitik nutzen zu wollen sei nicht nur falsch sondern kontraproduktiv, da eine solche Gesetzgebung den Nukleus der Enttäuschung bereits in sich trage. Und: „Es wird gerade auch die Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sein zu erklären, warum auch eine demokratische Mehrheit nicht das Recht hat, Minderheiten in ihren Rechten einzuschränken.“ Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz Renate Künast erinnerte an die Debatte des vergangenen Anwaltstages, dass insbesondere das Strafrecht nicht das Mittel sei, das alles regeln könne, schon gar nicht für echte Prävention sorge. Der parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, der den verhinderten Bundesjustizminister vertrat, dankte dem DAV ausdrücklich für die Solidarität mit den türkischen Kollegen, die durch die gerade erfolgte Reise der DAV-Delegation in die Türkei deutlich geworden sei. In diesen Zeiten zu zeigen, dass Menschen unabhängig von Sprache, Herkunft und Religion die gleichen Werte teilten, sei wichtiger denn je.

3. DAV-Initiative zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Der DAV hat durch seinen Familienrechtsausschuss Reformvorschläge für den nachehelichen Ehegattenunterhalt formuliert, um diesen einfacher zu strukturieren und planbarer zu machen (DAV-Initiativstellungnahme Nr. 4/2017). Wesentliche Bausteine sind: die Beschränkung auf drei Unterhaltstatbestände (1. universaler Betreuungsunterhalt, 2. Kompensationsunterhalt und 3. Übergangsunterhalt), ein anderer Schwerpunkt der Unterhaltsbemessung je nach Legitimation des einzelnen Unterhaltsanspruchs und die Verankerung einer Beschränkung im Sinne einer zeitlichen Begrenzung im Anspruchstatbestand selbst, die sich beim Betreuungsunterhalt aus der Betreuungsbedürftigkeit des gemeinsamen Kindes, beim Kompensationsunterhalt aus dem Fortbestehen des ehebedingten Nachteils und beim Übergangsunterhalt aus seiner gesetzlichen Befristung ergibt.

4. Handlungsbedarf im Verkehrsrecht ?! – 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Die Anwaltschaft ist wieder über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins beim Verkehrsgerichtstag in Goslar präsent, der heute und morgen stattfindet. Dabei geht es um praktische und rechtliche Fragen. Beim Begrüßungsabend der Arbeitsgemeinschaft wurden bereits am Mittwoch zahlreiche Pressevertreter über die Meinung der Anwaltschaft informiert. Auch in einem dpa Interview vom heutigen Tage lehnt der DAV-Präsident das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe ab. Dies führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Straftätern. Pendler sind anders davon betroffen als Menschen in der Großstadt. Vermögende können ein Taxi nehmen oder sich einen Fahrer leisten, Ärmere jedoch nicht. Damit würde eine Strafe geschaffen, die nicht alle gleich trifft. Große Aufmerksamkeit erregt auch das Thema „Senioren im Straßenverkehr“. Hier sollte es ab dem 75. Lebensjahr verpflichtende Gesundheitschecks geben. Das Unfallrisiko mit Personenschäden ist bei älteren Autofahrern erheblich höher als bei jüngeren. Der Verkehrssicherheit würde auch über eine bessere Aufklärung über die Risiken der Handynutzung im Straßenverkehr gedient und der Schaffung besserer Verkehrswege für Radfahrer.

Einen rechtlich sensiblen Bereich betrifft ein Arbeitskreis, der sich mit der medizinischen Begutachtung von Unfallopfern befasst. Hier ist die Meinung der Anwaltschaft klar: Die medizinischen Daten dürfen nicht uferlos an eine Vielzahl von Personen durch die gegnerische Versicherung weitergegeben werden. Sie sollten nur an solche Personen weitergegeben werden, die selbst der Schweigepflicht unterliegen, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte. Auch sollten die Betroffenen davon erfahren. Praxis ist jedoch, dass diese nahezu uferlos weitergegeben werden, etwa auch an Detekteien. Auch weisen die DAV-Verkehrsrechtsanwälte darauf hin, dass Sammelklagen nicht das Allheilmittel sind im Abgasskandal. Die Verkehrsüberwachung sollte weiterhin in hoheitlicher Hand sein, private Verkehrsüberwachung sollte es nicht geben. Einen Überblick über die Pressemitteilungen zu sieben Arbeitskreisen finden Sie hier.

5. DAV lehnt Änderungen der §§ 113 ff. StGB ab

Der DAV sieht keine Notwendigkeit für die im RefE geplanten Änderungen zur (vermeintlichen) Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Er kritisiert insbesondere die Auslagerung des „tätlichen Angriffs“ aus § 113 StGB und seine Neuregelung in § 114 StGB-E, wonach jeder tätliche Angriff gegen einen im Dienst befindlichen Vollstreckungsbeamten – unter Verzicht auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung – den Straftatbestand erfüllen soll. Vollstreckungs- und vor allem Polizeibeamte sind bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen bereits jetzt ausreichend durch die allgemeinen Strafvorschriften, wie die §§ 223 ff. StGB, geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte der DAV-Stellungnahme Nr. 5/2017.

6. Besserer Schutz für Anwältinnen und Anwälte in China

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich gemeinsam mit namhaften Juristen aus aller Welt für den besseren Schutz von Anwältinnen und Anwälten in China ein. In einem Schreiben an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping erinnerten die Experten an die Achtung der Menschenrechte. Insbesondere Fälle, in denen es offensichtlich zu Misshandlungen von Anwältinnen und Anwälten gekommen ist, seien unverzüglich aufzuklären. Die Situation der chinesischen Kolleginnen und Kollegen war am Dienstag Gegenstand von Protestaktionen in vielen europäischen Hauptstädten. Anlass war der jährlich stattfindende „Tag des bedrohten Anwalts“.

7. BGH: Fachanwalt wirbt zusätzlich mit „Spezialist für Erbrecht“ – darf er das?

Wer schon Fachanwalt ist, darf sich nicht ohne weiteres auch als Spezialist für das Rechtsgebiet benennen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Fachanwalt für Erbrecht nur dann zusätzlich als „Spezialist für Erbrecht“ bezeichnen darf, wenn seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts diejenigen eines „Nur-Fachanwalts“ nicht nur unerheblich überschreiten. Sei das nicht der Fall, könne der Fachanwalt aber auf das Teilgebiet hinweisen, für das er über eine entsprechende Spezialisierung verfüge. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert das Anwaltsblatt (AnwBl Online 2017, 51). Die Entscheidung wird im Februar-Heft veröffentlicht.

8. Kleine BRAO-Reform: Bundestag schiebt Gesetzentwurf zum dritten Mal

Eigentlich sollte heute Abend (26. Januar 2017) die kleine BRAO-Reform in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Doch der Rechtsausschuss hat am Mittwoch (25. Januar 2017) das „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vertagt. Die Hintergründe der dritten Verschiebung und welche Änderungen die Regierungskoalition noch im Regierungsentwurf vornehmen will, erläutert das Anwaltsblatt in seiner Online-Meldung.

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