DAV-Depesche Nr. 47/22

Rechtspolitik

Rechtspolitische Runde des DAV: ein Jahr Ampelkoalition

Der DAV hatte die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen in die Littenstraße eingeladen. Nicht nur das zurückliegende Regierungsjahr stand im Fokus der Diskussion, sondern auch zukünftige Gesetzesvorhaben in der Pipeline. Die Bilanz fiel naturgemäß unterschiedlich aus. Welche rechtspolitischen Erfolge sich die Ampelkoalition auf die Fahnen schreiben kann und wo es nach Ansicht der Opposition noch hapert, lesen Sie im Anwaltsblatt des DAV in einer Zusammenfassung der Veranstaltung. Die gesamte Veranstaltung erscheint in Kürze zum Nachhören im Podcast-Format „zuRechtgehört“ des DAV.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme: BMJ-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung verdient Unterstützung

Der DAV unterstützt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, der im Oktober im Internet veröffentlicht wurde. Eine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung lehnt der DAV seit jeher ab. Begrüßt wird daher der Ansatz einer strikt anlassbezogenen Sicherungsanordnung durch das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ mit umfassender richterlicher Kontrolle. Einer anlasslosen und unkontrollierten Speicherung von Daten – auch von IP-Adressen – wird damit zu Recht eine Absage erteilt. Im Detail besteht indes noch Konkretisierungsbedarf. Zur Stellungnahme des DAV durch seine Ausschüsse Gefahrenabwehrrecht, Strafrecht und Informationsrecht gelangen Sie hier.

Information

„Error in persona“ beim Wikinger-Schach? Der DAV Jura-Slam mit fulminantem Finale

Der DAV Jura-Slam ging gestern im Kreuzberger SO36 vor 150 Zuschauer:innen in die finale Runde. Siegerin des Wettbewerbs ist die Studentin Klara Flamm aus Freiburg. Beim Jura-Slam treten jährlich junge Künstler:innen aus ganz Deutschland mit ihren Texten gegeneinander an – und beweisen, dass Jura keinesfalls „staubtrocken“ ist. Die drei Finalist:innen, die ihre jeweiligen Vorentscheide gewinnen konnten, lieferten sich einen lyrischen Wettlauf durch die Jura-Welt: Vom düsteren Reich des Sachenrechts über kuriose Gesetze aus aller Welt bis hin zum ganz normalen Jura-Wahnsinn. Über das Preisgeld vom 1.000 Euro freute sich am Ende die Freiburgerin Klara Flamm, die – musikalisch untermalt – mit den klassischen Jura-Klischees im Studium aufräumte. Dass ein Finale nach langen Corona-Jahren endlich wieder live stattfinden konnte, freute auch das Publikum, das wie immer die Siegerin mit frenetischem Applaus kürte.

Rechtspolitik  

Gesetzentwurf: Videoverhandlung soll Standard werden

Zwei Tage, zwei Gesetzentwürfe. Beim Thema Digitalisierung der Justiz macht das Bundesjustizministerium jetzt Druck. Die audiovisuelle Dokumentation wird im Strafprozess kommen. Das war erwartet. Jetzt gibt es aber auch einen Entwurf zur Videoverhandlung im Zivilrecht und allen Fachgerichtsbarkeiten. Ein geänderter § 128a ZPO wird nicht nur den Zivilprozess neu denken. Und Beweisaufnahmen im Zivilverfahren sollen per Video aufgezeichnet werden können. Die Details der beiden Entwürfe finden Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

beA-Kartentausch: Kein Stress zum Jahreswechsel

Die alten beA-Karten verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Damit kein Stress aufkommt, erinnert der DAV an die Bestätigung über den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte, nur dann erhalten Sie den dazugehörigen PIN-Brief und können die Aktivierung der neuen beA-Karte in Ihrem Postfach rechtzeitig vornehmen sowie ggf. den (Folge-)Antrag der qualifizierten Fernsignatur stellen.

Darüber hinaus gibt es Neuigkeiten vom Software-Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr und der BRAK über die Verwendung der qualifizierten elektronischen Fernsignatur mit Ihrer Kanzleisoftware. Die meisten Mitgliedsunternehmen des SIV-ERV e.V. haben die Einbindung der Fernsignatur bereits integriert, werden sie bis zum Jahresende 2022 bereitstellen oder die Einbindung prüfen. Eine tabellarische Übersicht zu den einzelnen Signierlösungen der jeweiligen Software-Anbietenden finden Sie hier.

Der DAV hat in einem Informationsblatt zum Kartentausch im Mitgliederbereich unter "beA" zusammengefasst, wie Sie Ihre neue beA-Karte aktivieren, das neue Signaturzertifikat verknüpfen und welche Lösungsmöglichkeiten für vom Fachsoftwareproblem betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte derzeit zur Verfügung stehen. Eine umfassende Berichterstattung finden Sie außerdem im Anwaltsblatt.

Information

Die gemeinsame Clearingstelle von DAV und Advocard

Der DAV unterhält eine Empfehlungspartnerschaft mit der Advocard-Rechtsschutzversicherung. Ziel ist, die Abstimmung zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltschaft zu verbessern: Die Advocard empfiehlt ihren Kunden ausdrücklich Anwältinnen und Anwälte, die im DAV organisiert sind. Für diese gibt es besondere Zugänge zur Advocard: eine eigene Informationsplattform auf der Advocard-Website, eine Hotline (040/237310) und eine von DAV und Advocard gemeinsam besetzte Clearingstelle. Kommt es im konkreten Einzelfall zu Unstimmigkeiten zwischen Anwalt und Advocard, kann sich der Anwalt unmittelbar an die Clearingstelle wenden. Die Clearingstelle erreichen Sie als Mitglied über die Geschäftsstelle des DAV unter advocard@anwaltverein.de.

Rechtspolitik

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren: DAV begrüßt Zielsetzung des Referentenentwurfs

Der DAV sieht in seiner Stellungnahme realistische Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekte für die Bauleitplanverfahren, wenn die Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen werden. Der Deutsche Anwaltverein hält allerdings die Formulierung „andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten“ in § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB-E für zu unbestimmt und regt an, es bei der bisherigen Formulierung („öffentliche Auslegung“) zu belassen, die durch die bisherige Vollzugspraxis und Rechtsprechung klar konturiert ist.

Menschenrechte

Internationale Konferenz: Anwältinnen und Anwälte als Menschenrechtsverteidiger

Die Rolle von Anwält:innen kann bei der Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit nicht hoch genug geschätzt werden. Doch welche Schutzmöglichkeiten gibt es auf internationaler Ebene, insbesondere durch die neu entstehende Europäische Konvention zu Anwaltsrechten? Auf einer gemeinsamen Konferenz der Friedrich-Naumann-Stiftung und des DAV am 8. Dezember 2022 von 13:00-19:00 Uhr in Berlin berichten Anwält:innen u.a. aus Bulgarien, Ungarn, Türkei, Russland, Afghanistan, Syrien und der Ukraine von aktuellen Fällen und Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sind. Die Veranstaltung beginnt mit einer Keynote Speech von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Zum Programm und zur Registrierung gelangen Sie hier.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 297 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Juve berichtet über die Konstituierung des Forums für Wirtschaftskanzleien im DAV: „Viele Themen, die für die Wirtschaftskanzleien wichtig sind, betreffen die gesamte Anwaltschaft“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Wir sind froh, dass wir nun eine gemeinsame Marschroute entwickelt haben, von der alle Beteiligten profitieren können.“

Der Immobilienmanager greift die Kritik des DAV am geplanten Sanktionsdurchsetzungsgesetz II auf: „Den Immobilienkauf mit Bargeld zu verbieten, ist richtig“, so Dörte Zimmermann, Mitglied des Ausschusses Anwaltsnotariat. Sie mahnt aber: Auch wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, stehe das Geschäft immer noch unter dem Vorbehalt, dass nach der Eintragung kein Bargeld fließe, um den Kauf zu bezahlen. Der öffentliche Glaube des Grundbuches werde untergraben, wenn auf die Eintra­gungen darin kein Verlass mehr sein könne, warnt Zimmermann auch gegenüber LTO.

In der Süddeutschen Zeitung (Abo) kritisiert Klaus Weil, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, dass mit Rechtskraft eines Scheidungsurteils auch Regelungen zum Versorgungsausgleich unabänderbar sind – selbst wenn bei der Berechnung etwas schiefgelaufen ist, selbst wenn etwas vergessen oder verschwiegen wurde. Die Forderung, diese gesetzliche Lücke zu schließen, habe beim Gesetzgeber jedoch bisher kein Gehör gefunden.

Thomas Henz, Sprecher der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, warnt gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (hier übernommen von den Lübecker Nachrichten), wie einfach es heutzutage ist, Schulden durch Onlinekäufe anzuhäufen. Modelle wie „Buy now pay later“ oder Ratenzahlungen sind gerade für junge Menschen verführerisch, führen aber oft in die Schuldenfalle.

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