DAV-Depesche Nr. 7/17

1. Programm des Deutschen Anwaltstages 2017 jetzt online

Der Deutsche Anwaltstag ist nicht nur die größte Fortbildungsveranstaltung des DAV im Jahr (mit vielen FAO-relevanten Inhalten), er befasst sich auch immer wieder schwerpunktmäßig mit wichtigen und praxisrelevanten Zukunftsthemen. In diesem Jahr stehen „Innovationen und Legal Tech“ im Zentrum vieler Veranstaltungen, denn die Welt schreitet nicht mehr voran, sie rast. Einen Überblick über alle Veranstaltungen des Anwaltstages 2017 (24. bis 26. Mai in Essen) erhalten Sie unter www.anwaltstag.de. Melden Sie sich jetzt an!

Auf der DAV-Facebook-Seite verlosen wir jetzt auch wieder Freikarten.

2. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Outsourcing in Kanzleien

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetz zur Regelung des Outsourcings in Kanzleien auf den Weg gebracht. Im Kern geht es in dem Gesetzesentwurf um die Änderung von § 203 StGB und – für Anwälte wichtig – eines neuen § 43a Abs. 2 und § 43e BRAO. Berufsgeheimnisträger sollen künftig unter deutlich erleichterten Bedingungen Dritte in die Kanzleiarbeit einbinden können. Diese Helfer würden sich – gleich ob wie bisher Angestellte oder jetzt neu auch Externe – bei einer Verletzung des Berufsgeheimnisses strafbar machen. Im Regierungsentwurf sind Kritikpunkte aus der Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf aufgegriffen worden. Die Hintergründe erläutert das Anwaltsblatt.

3. Kleine BRAO-Reform: Beschluss erneut verschoben

Holperiger kann der Weg für eine BRAO-Reform kaum sein (vgl. schon Depesche 6/17 und Depesche 4/17). Im 4. Anlauf wollten Rechtsausschuss und Bundestag in dieser Woche die Beratungen des „Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp“ abschließen. Doch der Rechtsausschuss vertagte sich erneut auf die nächste Sitzung. Nach den aktuellen Änderungsanträgen der Regierungs-Fraktionen bleibt vom Regierungsentwurf nicht viel übrig. Gestrichen werden soll u. a. die Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht, die Bußgeldbewehrung bei Rügen und ein geplantes Zeugnisverweigerungsrecht für „am Mandat mitwirkende Personen“. Hintergrundinformationen finden Sie unter www.anwaltsblatt.de.

4. DAV begrüßt Empfehlungen zur Harmonisierung der Juristenausbildung: Reformbedarf bei Pflichtstoffkatalog, Schwerpunktbereich und Prüfungsbedingungen

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr.9/2017 zur Reform der Juristenausbildung die Überlegungen, den Pflichtstoffkatalog bundesweit einheitlich zu straffen sowie anzugleichen und mehr Wert auf die Vermittlung von methodischen und systematischen Kenntnissen zu legen. Er regt an, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung zu reformieren und die Gestaltung des Schwerpunkts zu verschlanken. Der DAV begrüßt die Bestrebungen, Unterschiede in verschiedenen Bereichen, insbesondere Prüfungs- und Anrechnungsmodalitäten, anzugleichen und so die Prüfungs- und Chancengleichheit zu verbessern.

5. DAV-Symposium zu „Law – Made in Germany“ am 29. März 2017 in München

Zentrales Thema ist die „Industrielle Kooperation“ mit Referenten aus Wirtschaft, Universität und Anwaltschaft, mit einem zukunftsorientierten Blick auf „Industrie 4.0“ sowie mit Vorträgen für die USA, die Schweiz und Korea. Eine Podiumsdiskussion geht der Frage nach: Ist das deutsche Recht zur industriellen Kooperation international wettbewerbsfähig? Das Symposium spricht Entscheidungsträger in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie international tätige Anwältinnen und Anwälte an, die in ihrer täglichen Vertragspraxis mit Fragen der Rechtswahl konfrontiert sind (zum Programm und zur Online-Anmeldung). Die Veranstaltung steht unter Schirmherrschaft von Prof. Dr. Winfried Bausback, Bayerischer Staatsminister der Justiz.

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