DAV-Depesche – Anwaltstag-Spezial Nr. 22/25

Veranstaltung

Innere Sicherheit, Digitalisierung, RVG: Die Rechtspolitische Runde des DAV offenbart Pläne

Ein Parforceritt durch die Rechtspolitik: Die Rechtspolitische Runde des DAV, traditionelles Highlight zum Start der Anwaltstag-Woche, brachte erneut die Expert:innen der demokratischen Bundestagsfraktionen zusammen – diesmal im TV-Studio von ALEX Berlin. Unter der Moderation von Corinna Budras (FAZ) traten zahlreiche Pläne und Positionen zutage. Für viele Rechtsanwält:innen besonders erfreulich: SPD-Abgeordnete Carmen Wegge stellte eine erneute RVG-Anpassung in dieser Legislatur in Aussicht. Was alles diskutiert wurde, lesen Sie im Anwaltsblatt (dort finden Sie auch den Link, um die Aufzeichnung nachzuschauen).

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Ehrenzeichen für Hannemann und Leutheusser-Schnarrenberger

Beim Anwaltstag 2025 wurde das Ehrenzeichen der Anwaltschaft zweimal vergeben. An Thomas Hannemann kam man im Mietrecht kaum vorbei – der humorvolle Mitgründer der DAV-Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien hat als Hochschuldozent, aber auch in zahlreichen Fortbildungen sein umfassendes Wissen mit Studierenden und Kolleg:innen geteilt. Neben ihm wurde in Abwesenheit auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgezeichnet: Ihre Verdienste um Bürger- und Freiheitsrechte strahlten in die gesamte Breite der Gesellschaft. Auch heute engagiert sie sich noch im Menschenrechtsausschuss des DAV. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Veranstaltung

Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren: Deutscher Anwaltstag 2025 eröffnet mit eindringlichem Appell

Was macht einen funktionierenden Rechtsstaat aus? Und wie gefährdet ist er heute? Diese Fragen standen im Zentrum der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Anwaltstags 2025, der unter dem Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ steht. Welche alarmierenden Antworten die Vertreter:innen aus Justiz, Politik und Wissenschaft lieferten, lesen Sie im Anwaltsblatt.

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Rechtsstaat stärken – Engagement zeigen: Was der DAV im vergangenen Jahr bewegt hat

Im aktuellen Tätigkeitsbericht, vorgestellt bei der Mitgliederversammlung, blicken wir auf ein ereignisreiches Jahr zurück: Mit klarem Einsatz für Rechtsstaat und unabhängige Anwaltschaft, sichtbarem Einfluss auf Gesetzgebung, digitaler Transformation und einer neuen Studierendeninitiative zeigt der DAV, wie vielseitig und entschlossen er agiert. Lesen Sie selbst, welche Erfolge (RVG-Anpassung) erzielt wurden und welche Herausforderungen für die Zukunft bestehen.

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Neue Köpfe im DAV-Vorstand

Bei der Mitgliederversammlung im Rahmen des Anwaltstags standen einige Vorstandsposten zur Wahl. Neu im Gremium sind Dr. Christiane Bierekoven, Hannah-Silvia Heise, Dr. Swantje Jacklofsky, Nikolaos Penteridis und Tobias Rath. Wiedergewählt wurden Uwe Freyschmidt, Detlev Heyder, Sönke Höft, Martin Lorentz, Ruth Nobel, Dr. Thomas von Plehwe, Stefan von Raumer, Henning Schröder und Dr. Fabian Widder. Mit großem Dank verabschieden wir uns von den Kolleginnen Eva Becker, Julia Heise, Dr. Annette Mutschler-Siebert, Silke Waterschek und ganz besonders von der ehemaligen DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann! Lesen Sie hier den Bericht im Anwaltsblatt.

Veranstaltung

Staffelstab übergeben: Großer Andrang zum Präsidentschaftswechsel im DAV-Haus

Bis auf die Flure des DAV-Hauses stand das Publikum am Dienstag, als der Übergang der DAV-Präsidentschaft mit prominenten Gästen aus Anwaltschaft, Justiz und Politik gewürdigt wurde. Nicht nur Dr. h.c. Edith Kindermann, die über sechs prägende Jahre die Geschicke des Verbands geleitet hatte, wurde verabschiedet – auch Stefan von Raumer, der ihr im Februar nachfolgte, wurde nun offiziell unter anderem von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig begrüßt. Das Anwaltsblatt berichtet.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 288 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Die FAZ (Abo) wirft einen Blick auf den Deutschen Anwaltstag: Als der DAV sein Jahrestreffen plante, sei nicht absehbar gewesen, dass der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit in den USA, die doch die westliche Wertegemeinschaft maßgeblich geprägt haben, derart in Gefahr geraten könnte.

Die BILD greift die Forderung des DAV nach mietrechtlichen Erleichterungen für Opfer häuslicher Gewalt auf: Betroffene häuslicher Gewalt müssten ohne langen Rechtsstreit und hohe Kosten eine gemeinsame Wohnung mit dem Täter kündigen können, so DAV-Präsident Stefan von Raumer. „Eine unkomplizierte Regelung ist wünschenswert und könnte vielen Betroffenen einen Neuanfang erleichtern.“

Der DAV appelliert an Bundesinnenminister Dobrindt, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze einzustellen. Der Minister „wäre gut beraten, die Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu respektieren und die Zurückweisungen von Schutzsuchenden unverzüglich zu beenden“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Migrationsrecht, Gisela Seidler, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (hier übernommen von der ZEIT).

Der DAV kritisiert die Pläne des Kabinetts zur leichteren Bestimmung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Weil sich der Gesetzentwurf nicht auf das Asylrecht im Grundgesetz, sondern auf EU-Recht beziehe, drohten in der Verwaltungspraxis und vor Gericht „unnötig komplexe Differenzierungen“, warnt Christoph Tometten, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, bei Tagesschau.de. Dies werde gerade keine Beschleunigung von Verfahren bewirken.

In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und schwindendem Rechtsbewusstsein bietet der Rheinhessische Anwaltsverein Mainz e.V. das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ an. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern Rechtsstaatlichkeit und ein stärkeres Bewusstsein für Rechte zu vermitteln, wie die Allgemeine Zeitung berichtet.

Unternehmen können anonyme Kritik auf Arbeitgeberbewertungs-Plattformen nicht ohne Weiteres unterbinden, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von „anwaltauskunft.de“ für die dpa (aufgegriffen von der Frankfurter Rundschau). Anspruch, einen kritischen Beitrag zu löschen, hätten Arbeitgeber nur, wenn nachweislich ausgeschlossen werden kann, dass Unternehmen und Bewerter überhaupt Kontakt hatten.

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