DAV-Depesche Nr. 1/16

1. Syndikusgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft – Schwerpunkt des Anwaltsblatts

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das am 30. Dezember 2015 verkündete Gesetz (BGBl. I S. 2517) klärt, wann juristische Tätigkeit für nicht-anwaltliche Arbeitgeber anwaltliche Tätigkeit ist. Damit beseitigt das Gesetz Rechtsunsicherheiten für Syndikusanwältinnen und -anwälte, die aus drei Urteilen des Bundessozialgerichts aus dem April 2014 folgten. Welche Auswirkungen das Gesetz auf das anwaltliche Berufsrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht hat und was Anwältinnen und Anwälte beachten müssen, die eine Zulassung als „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ anstreben, erläutert das Anwaltsblatt in einem Schwerpunkt mit vier Beiträgen unter www.anwaltsblatt.de. Die Beiträge werden auch im Februar-Heft erscheinen.

2. DAV begrüßt den Berliner Vorschlag zur Einrichtung von Baukammern

In seiner Stellungnahme Nr. 64/2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen der Landgerichte begrüßt der DAV den Vorschlag des Landes Berlin zur Einrichtung von Baukammern, sieht jedoch die Notwendigkeit einer Besetzung mit drei Berufsrichtern. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Besetzung der Baukammern – sowie gegebenenfalls weiterer einzurichtender Spezialkammern – mit ehrenamtlichen Richtern lehnt der DAV ab.

3. Anwaltauskunft: Erfolgreiches Jahr 2015

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de verzeichnete 2015 so viele Besucher und Seitenaufrufe wie noch nie: Insgesamt wurde die Seite in den vergangenen zwölf Monaten über 5 Millionen Mal aufgerufen. Rund 3 Millionen Nutzerinnen und Nutzer verfolgten die Artikel der Anwaltauskunft-Redaktion oder nutzten den Anwaltssuchdienst des Portals. Diesen Erfolgskurs will das Team von anwaltauskunft.de auch 2016 fortsetzen.

4. Das Januar-Heft des Anwaltsblatts in der Anwaltsblatt-App – testen Sie!

Das Anwaltsblatt gibt es ab 2016 als E-Paper in der Anwaltsblatt-App. Die Anwaltsblatt-App einfach aus dem App Store oder bei Google Play installieren und das aktuelle Januar-Heft herunterladen. Noch kann jeder die E-Paper-Version nutzen. Ab dem Februar-Heft können die Hefte dann nur noch mit der Mitgliedsnummer (zu finden auf dem Adressetikett des Anwaltsblatts) geladen werden. Denn das E-Paper als Zusatzleistung wird zukünftig exklusiv Mitgliedern vorbehalten sein.

5. Vorschläge des DAV zum Regelungsumfeld für Online-Plattformen

Der DAV spricht sich in seiner Stellungnahme Nr. 63/2015 für eine Regulierung von “Online-Plattformen“ aus, bei der klare Verbraucherinformationen und Transparenz verankert werden. Die Stellungnahme erfolgte zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft. Darin wendet sich der DAV gegen eine umfassende Definition des Begriffs „Online-Plattform“, da zwischen den verschiedenen Plattformtypen wie Suchmaschinen und Zahlungssystemen kaum Gemeinsamkeiten bestehen, dafür aber eine Vielzahl relevanter Unterschiede. Den Entwicklungen im Bereich der Online-Plattformen für den Rechtsmarkt sollte durch berufsrechtliche Lösungsansätze auf nationaler Ebene, in denen die Kernwerte der Anwaltschaft Geltung finden, Rechnung getragen werden.

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