DAV-Depesche Nr. 1/17

1. Zahl der PartGmbB wächst weiter

Der DAV hatte sich in den Jahren 2012/2013 stark für die Schaffung der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) engagiert. Die Schaffung dieser besonderen Gesellschaftsform im Juli 2013 ermöglicht es den Rechtsanwälten, im Rahmen einer Partnerschaft die persönliche Haftung für Berufspflichtverletzungen auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Der DAV recherchiert regelmäßig, wie viele Kanzleien diese Gesellschaftsform nutzen. Zuletzt wurde über das Thema berichtet in der DAV-Depesche Nr. 10/16. Zum Stand 14. Dezember 2016 ergab die Recherche eine Zahl von 1.766 PartGmbB mit anwaltlicher Beteiligung. Insgesamt sind 4.224 PartGmbB am Markt tätig. Nach einer Schätzung durch den DAV sind damit etwa 15.000 bis 19.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB organisiert. Einzelheiten zur Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer finden Sie hier.

2. Ab jetzt muss das elektronische Schutzschriftenregister genutzt werden

Bereits seit dem vergangenen Jahr existiert das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR), betrieben vom Land Hessen. Geregelt ist es in § 945a ZPO. Seit dem 1. Januar 2017 besteht eine Nutzungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte. Die Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist möglich. Im ZSSR aufgenommene Schutzschriften entfalten Wirkung für die ordentlichen Gerichte aller Bundesländer. Näheres erfahren Sie in diesem Beitrag. News zum beA und weiterführende Informationen finden Sie stets auf unserer Website digitale-anwaltschaft.de.

3. Praxisleitfaden für Anwaltstätigkeit vor dem EGMR

Europäische Menschenrechte seien bei der Anwaltstätigkeit auch auf nationaler Ebene stets mitzudenken, damit sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eines Tages auf die allerwichtigsten Fragestellungen fokussieren könne. Dies merkt EGMR-Präsident Guido Raimondi in seinen einleitenden Worten zum Praxisleitfaden für Anwälte vor dem EGMR (nur auf Englisch und Französisch verfügbar; Übersetzung folgt) an. Diesen hatte der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) im November 2016 zum zweiten Mal veröffentlicht. Darin sind Informationen zu grundrechtsbezogenen Verfahren vor nationalen Gerichten, vor dem EGMR sowie zur Durchsetzung von EGMR-Urteilen enthalten. Konkret thematisiert der Leitfaden, in welchem Verfahrensstadium vor nationalen Gerichten Menschenrechtsverletzungen auf Grundlage der EMRK geltend gemacht werden sollten, wie eine Beschwerde vor dem Gerichtshof einzureichen ist sowie welche Rolle einem Anwalt nach Erlass eines Urteils zukommt.

4. Anwälte fragen nach Ethik: Grenzen für ein Gefälligkeitsgutachten?

Es ist eine Premiere im Januar-Heft des Anwaltsblatts: Der DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur stellt nicht nur eine Ethikfrage, sondern ein Mitglied aus dem Ausschuss gibt seine ganz persönliche Antwort. Die Leserinnen und Leser dürfen erwidern – oder auch wie bisher selbst antworten. Im aktuellen Heft geht es um Gefälligkeitsgutachten: Ist es unethisch, wenn wesentliche Risiken vernachlässigt werden? Wer mitdiskutieren will, findet jetzt und in Zukunft alles hier.

5. DAV nimmt zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Stellung

Der DAV hat in seiner Stellungnahme Nr. 91/16 zu den für die anwaltliche Praxis besonders bedeutsamen Änderungsvorschlägen der Bundesnaturschutzgesetznovelle im Artenschutzrecht Stellung genommen. Er schlägt vor, im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit, insbesondere auch im Hinblick auf die Übereinstimmung mit Unionsrecht, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Neuformulierung des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu verankern.

6. Familiennachzug zu subsidiär Geschützten erleichtern

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 92/16 den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018, die durch das Asylpaket II eingeführt wurde, aufzuheben. Von der Aussetzung sind insbesondere Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea betroffen, denen nach Inkrafttreten des Asylpakets II überwiegend nur noch subsidiärer Schutz gewährt wird. Dies hat zu einer massiven Zunahme der Klagen vor den Verwaltungsgerichten geführt. Der DAV hat bereits in seiner Stellungnahme 4/16 darauf hingewiesen, dass der völlige Ausschluss des Familiennachzugs für die Dauer von zwei Jahren mit Artikel 6 Abs.1 GG unvereinbar ist.

7. Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Der Deutsche Anwaltverein befürwortet den von der Bundesregierung initiierten Gesetzentwurf zur Streichung des § 103 Strafgesetzbuch. Die Norm ist in der Praxis bedeutungslos. Der Gesetzesentwurf erklärt jedoch nicht, warum eine überflüssige Strafrechtsnorm noch über die geltende Legislaturperiode hinaus für das gesamte Kalenderjahr 2017 in Kraft bleiben soll. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 1/17.

8. Zu guter Letzt: Jetzt auch „amtlich“ – Anwältinnen und Anwälte arbeiten mehr als andere

Es ist keine neue Erkenntnis, dass in der Anwaltschaft mehr gearbeitet wird als in anderen Berufen. Das Soldan Institut hat jetzt aber das erste Mal ermittelt, um wie viele Stunden die durchschnittliche Wochenarbeitszeit höher ist. Die Ergebnisse der Studie zur Arbeitszeitbelastung stellt Institutsdirektor Prof. Dr. Matthias Kilian im aktuellen Januar-Heft des Anwaltsblatts vor (AnwBl 2017,50). Online finden Sie alles hier oder in der Anwaltsblatt-App im App Store oder bei Google Play.

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