Anwaltspraxis
E-Mail-Kommunikation: Neuregelung des § 2 BORA seit 1. Januar 2020 in Kraft
Wenn der Mandant unverschlüsselt an Anwältinnen und Anwälte mailt, dürfen diese das umgekehrt auch. Ein Verstoß gegen das Berufsrecht scheidet aus. Einmalig müssen sie jedoch auf die Risiken hinweisen. Der neue § 2 BORA zur Verschwiegenheit gilt seit dem 1. Januar 2020. Was zu beachten ist und warum die DSGVO weiter gilt, lesen Sie im Anwaltsblatt; alle Hintergründe zum neuen § 2 BORA auch von Prof. Dr. Gasteyer ebenfalls im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
DSGVO gilt auch für Kanzleien: Welche Bußgelder drohen können
Unabhängig vom Berufsrecht: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für Kanzleien, bei Verstößen können inzwischen empfindliche Bußgelder drohen. Wie bei Kanzleien die Bußgelder nach dem neuen Konzept der Datenschutzkonferenz berechnet würden, verrät das Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
PKH-Freibeträge zum 1. Januar 2020 angehoben
Mit der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 wurden die neuen Einkommensfreibeträge nach § 115 ZPO zur Berechnung der Prozesskosten- und Beratungshilfeberechtigung festgelegt. Diese sind bei allen Entscheidungen über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ab dem 1. Januar 2020 maßgeblich, auch wenn der Antrag bereits 2019 gestellt wurde. Die aktuellen Freibeträge sowie weitere Informationen rund um das Thema Vergütung sind auf der DAV-Webseite zum Vergütungsrecht abrufbar.
Information
DAV unterstützt polnische Richter und Anwälte im Kampf für Rechtsstaatlichkeit
Angesichts der jüngsten Pläne der polnischen Regierung für Gesetzesänderungen im polnischen Justizsystem haben sich der Deutsche Anwaltverein, die Pariser Anwaltskammer und die Warschauer Anwaltskammer in einer gemeinsamen Erklärung für die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsanwälte in Polen und in ganz Europa ausgesprochen. Sie stehen Seite an Seite gemeinsam mit der polnischen Richterschaft, die von den repressiven Disziplinarmaßnahmen betroffen ist. Zudem rufen polnische Richterverbände und Rechtsanwälte zu einem Schweigemarsch für den Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz in Polen auf. Der Schweigemarsch findet am 11. Januar 2020 um 15 Uhr in Warschau statt. Weitere Informationen zum Schweigemarsch finden Sie hier.
Rechtspolitik
DAV warnt vor breitem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen
Auch 2020 engagiert sich der DAV – satzungsgemäß – nicht nur für die ureigenen Belange der Anwaltschaft, sondern auch dort, wo Bürger- und Freiheitsrechte potenziell bedroht sind. Großflächig eingesetzte Videoüberwachungssysteme mit biometrischer Gesichtserkennung greifen massiv in die Grundrechte Unbescholtener ein. Bereits 2018 hatte der DAV anlässlich des Pilotprojekts am Berliner Bahnhof Südkreuz eindringlich davor gewarnt. Nun wurden Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt, derartige Scanner an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen einsetzen zu wollen. Auf grundrechtliche Risiken und offene Fragen weist die erste DAV-Pressemitteilung des Jahres hin, die in einem Artikel der Westdeutschen Zeitung aufgegriffen wurde.
Information
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