DAV-Depesche Nr. 1/24

Interessenvertretung

Auf ein Wort – Videobotschaft der Präsidentin zum Jahresbeginn

Ein Jahr liegt hinter uns, ein neues beginnt. Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann wendet sich zum Jahresbeginn in ihrer Videoansprache „Auf ein Wort“ an die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Die DAV-Präsidentin skizziert, was uns im Jahr vor der Bundestagswahl erwartet und welche Rolle eine starke Vertretung des anwaltlichen Berufsstandes dabei spielt. Was vor dem Wahlkampfstart noch in Gesetzesform gegossen werden soll, muss nun angestoßen werden. Ob beim Thema Familien- oder Arbeitszeitrecht, der verständlichen und bürgerfreundlichen Gesetzesgestaltung, Generationengerechtigkeit und Energiewende: Der DAV will und wird sich einbringen. Besonders in herausfordernden Zeiten gilt es, die Expertise der Anwaltschaft hörbar zu machen. Hier finden Sie die Videobotschaft.

Anwaltspraxis

Auf Du und Du: Umgangsformen in Kanzleien

Siezen oder duzen? Wie hält man es mit Titeln? Aus unterschiedlichen Blickwinkeln widmen sich diesem Thema in ihren Kommentaren im Anwaltsblatt Simona Liauw und Helmut Linck.

Anwaltsberuf

Fachanwaltschaften

- Zahl steigt nur minimal, Zukunft ungewiss

Die Zahl der Fachanwält:innen ist nur geringfügig gestiegen, das hat die Statistik zu Tage gefördert. Das Soldan Institut warnt vor schrumpfenden Fachanwaltschaften und regt mit Nachdruck eine strukturelle Reform der Fachanwaltschaftsordnung (FAO) an. Im Anwaltsblatt lesen Sie mehr dazu.

- Wiederholungsfälle nicht voll anrechenbar

Das Soldan Institut prognostiziert einen Rückgang der Fachanwaltschaften. Der Weg dorthin ist auch nicht leicht, Rechtsanwält:innen müssen ausreichend Fälle bearbeitet haben. Wiederholungsfälle, die eng miteinander verknüpft sind, werden dabei nicht voll angerechnet. Das hat der BGH jüngst entschieden. Mehr dazu im Anwaltsblatt des DAV.

 

Information

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz: BMJ bittet um Unterstützung bei Befragung

Noch bis zum 12. Januar 2024 führt das Bundesministerium der Justiz die Befragung zum Vergütungssystem für berufliche Betreuer nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) durch. Wenn Sie noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, machen Sie es jetzt – und leisten damit einen wichtigen Input zu der künftigen Ausgestaltung des Vergütungssystems in der rechtlichen Betreuung!

Die Umfrage finden Sie unter https://destatis.sslsurvey.de/vbvg-berufliche-betreuer. Sie können mit der Bearbeitung der Umfrage jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum werden nicht erfasst.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 656 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Über eine Umfrage des BMJ zum Fremdbesitzverbot berichtet LTO. Obwohl Justizminister Buschmann beim Deutschen Anwaltstag eine anstehende Liberalisierung durchblicken ließ, gehen die Ergebnisse der mit Unterstützung der BRAK durchgeführten Abfrage in eine andere Richtung. Knapp 63 % der über 7.000 teilnehmenden Anwält:innen votierte gegen eine Lockerung.

Warum die Deutschen immer seltener vor Gericht ziehen, untersuchte die WELT. Laut Jochen Bühling, Mitglied im Ausschuss Zivilverfahrensrecht, liegt das auch an den langen Wartezeiten. „Unternehmen wollen so weit wie möglich Planungssicherheit haben und nicht erst ein Jahr warten, bis überhaupt der erste Verhandlungstermin stattfindet.“

Was man von der Arbeit besser nicht mit nach Hause nehmen sollte, ob der Drucker auch privat genutzt werden kann und wofür im Büro KI genutzt werden darf – diesen Fragen stellte sich Dr. Peter Meyer von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Die Antworten des Fachanwalts für Arbeitsrecht erschienen u. a. im Iserlohner Kreisanzeiger.

Unter welchen Umständen Resturlaub mit ins neue Jahr genommen werden kann, erläuterte Dr. Johannes Schipp, Mitglied der AG Arbeitsrecht, der dpa. Dabei weist er auf die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hin: Dieser müsse seine Angestellten darauf hinweisen, dass ihr Urlaub verfalle. „Wenn der Arbeitgeber diese Mitwirkungspflicht nicht vollzogen hat, dann verlängert sich der Urlaubsanspruch eigentlich genau genommen bis zum Nimmerleinstag.“ Der Beitrag wurde u. a. von der Aachener Zeitung und der Berliner Morgenpost aufgegriffen.

Die Abfindung nach der Kündigung kann ein wichtiges Polster für viele Arbeitnehmer:innen sein. Aber ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht im Regelfall nicht. Dr. Johannes Schipp von der AG Arbeitsrecht erklärte der dpa (hier bei Radio Bochum), wann Arbeitnehmer trotzdem hoffen dürfen. „Die meisten Fälle, in denen es infolge von Kündigungen zu Abfindungslösungen kommt, das sind eigentlich Einigungen, die entweder die Arbeitsvertragsparteien untereinander treffen oder die aber in Form eines Vergleichs beim Arbeitsgericht beschlossen werden.“

Auch bei Privatdarlehen sollte ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Dazu riet Daniela Bergdolt, Vorsitzende der AG Bank- und Kapitalmarktrecht, bei Capital Online und im STERN. „Man sollte ganz klare Regelungen zum Darlehen treffen, damit keine Missverständnisse aufkommen. Das ist im Familienkreis sogar wichtiger, als wenn man Fremden etwas leiht.“

Über Diebstahl aus Hotelzimmern sprach Dr. Ines Kilian vom Geschäftsführenden Ausschuss der AG Strafrecht mit der dpa (hier in der SZ). „Im Grundsatz dürfen Sie gar nichts mitnehmen aus dem Hotelzimmer – denn alles darin gehört dem Hotel.“ Ausnahmen gäbe es bei Gegenständen, die nur zum einmaligen Gebrauch geeignet seien.

Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Streusalz legte Thomas Pliester, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Mietrecht & Immobilien, dem ZDF dar. Eine bundesweite Vorschrift gäbe es nicht, stattdessen seien meistens die Kommunen zuständig. „Ich konnte jedoch keinen Fall finden, in dem ein Bußgeld tatsächlich verhängt worden ist.“

Wenn ein Ehrenamt die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder den Ruf des Unternehmens beschädigt, kann der Arbeitgeber in Ausnahmefällen einschreiten. Das führte Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, in der WirtschaftsWoche aus.

Wer zu Weihnachten einen unliebsamen Gutschein bekommen hat, kann diesen nicht einfach gegen Bargeld umtauschen. Darüber informierte die Deutsche Anwaltauskunft (u. a. im Münchner Merkur). Auch auf die Auszahlung des Restbetrages bestehe kein Anspruch.

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