DAV-Depesche Nr. 1/25

Rechtspolitik

Bundestagswahl: DAV legt Eckpunkte zur Rechtspolitik vor

Gut sechs Wochen vor der Wahl zum 21. Bundestag hat der DAV ein Eckpunktepapier mit Wahlforderungen vorgelegt und an die Rechtspolitik übersandt. Zentrale Postulate an die Parteien sind die Sicherung der elementaren rechtsstaatlichen Rolle der Anwaltschaft, die Gewährleistung des Zugangs zum Recht für alle sowie die regelmäßige Anpassung der anwaltlichen Vergütung, um abzusichern, dass die Anwaltschaft ihren zentralen Beitrag zum Erhalt des Rechtsstaats auch zukünftig leisten kann. Die Aufforderung an die Politik, das anwaltliche Berufsgeheimnis zu bewahren, sowie Bürger- und Freiheitsrechte zu beschützen, sind weitere Punkte der Wahlforderungen. Aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Selbstständige, die Sammelanderkonten oder die Kommunikation mit den Finanzbehörden mittels beA werden genannt. Das vollständige DAV-Eckpunktepapier lesen Sie hier, des Weiteren gibt es auch eine Pressemitteilung und einen guten Bericht bereits bei LTO.

Anwaltsberuf

Wenn keiner da ist: Sozietät haftet für Fristversäumnisse

Eine krankgeschriebene Anwältin, eine abwesende Sekretärin – und plötzlich tickt die Uhr ganz gnadenlos. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte klar: Keine Vertretung, keine Entschuldigung. Die Einzelheiten erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

BVerfG: Polizeigesetz NRW in Teilen verfassungswidrig

Die Regelungen zur längerfristigen Observation im Polizeigesetz NRW sind verfassungswidrig. Dies entschied das BVerfG mit Beschluss vom 14. November 2024. Die mit Bildaufnahmen und -aufzeichnungen verbundene verdeckte Maßnahme ist nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Nach dem Gericht sind die Anordnungsvoraussetzungen nicht hoch und bestimmt genug – es brauche wenigstens eine konkretisierte Gefahr.

Der Landesgesetzgeber muss nun bis Ende dieses Jahres nachbessern. Der DAV hatte im damaligen Gesetzgebungsverfahren 2018 Stellung genommen und bereits Änderungen gefordert. Er wird auch die nun anstehenden Nachbesserungen kritisch begleiten.

Anwaltspraxis

EuGH zum Fremdbesitzverbot – Revolution abgesagt

Am 19. Dezember 2024 hat der EuGH sein mit Spannung erwartetes Urteil zum sog. Fremdbesitzverbot verkündet. Eine im Ergebnis richtige Entscheidung, findet Prof. Dr. Martin Henssler in seiner Einordnung für das Anwaltsblatt. Eine Öffnung der Anwaltschaft für kommerzielle Gesellschaftsstrukturen passe eher schlecht zu einem Verständnis des Rechtsanwalts als einen unabhängigen und integren Vertrauensberuf. Eine vertane Chance, findet hingegen Prof. Dr. Volker Römermann in seiner Stellungnahme für das Anwaltsblatt. Der EuGH habe keinen Aufbruch auf dem Sektor der Rechtsdienstleistungen eingeläutet, sondern die Asche längst verblichener Argumentationsmuster bewahrt.

Information/Interessensvertretung

Public: Europaratskonvention zum Schutz der Anwaltschaft

Der Text der im Europarat ausgearbeiteten Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs („Draft Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer“) wurde durch den Europarat freigegeben und ist hier abrufbar. Die Konvention wird erstmals in rechtsverbindlicher Weise wesentliche Grundprinzipien der anwaltlichen Berufsausübung wie die Vertraulichkeit der Kommunikation absichern und soll vor unzulässigen Beeinträchtigungen oder gar Angriffen schützen. Der DAV hat zusammen mit der BRAK und dem europäischen Dachverband CCBE intensiv an der Ausarbeitung des Textes mitgewirkt. Die finale Annahme durch das Ministerkomittee des Europarates ist für Mitte Mai 2025 geplant. Näheres können Sie in der Ausgabe unseres Newsletters „Europa im Überblick“ 41/24 lesen.

Information

Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit: DAV-Schulwettbewerb 2024/25

Der DAV ruft für das aktuelle Schuljahr wieder zu einem bundesweiten Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler aller Schularten ab der 7. Klasse auf. Das Motto lautet „Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit“. Der Wettbewerb ist eine schöne Gelegenheit, Kinder und Jugendliche zu animieren, sich jenseits des Standard-Lehrplans mit rechtlichen Themen auseinanderzusetzen.

Streuen Sie die Info gern an den Schulen Ihrer Kinder oder bei befreundeten Lehrkräften! Einsendeschluss ist der 28. Februar 2025. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Deutschen Anwaltstags im Juni in Berlin statt. Erfahren Sie hier alle Details zum DAV-Schulwettbewerb 2024/25.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In der vergangenen Woche wurde der DAV in insgesamt 242 Medienmeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

LTO berichtet über das DAV-Eckpunktepapier zur Bundestagswahl (siehe auch Beitrag oben). „Der Erhalt des Rechtsstaats ist in politisch unruhigen Zeiten wie diesen von elementarer Bedeutung“, erklärt DAV-Präsidentin Dr. Edith Kindermann. Aber auch der Berufsgeheimnisträgerschutz, das anwaltliche Berufsrecht und die Vergütung kommen im Papier zur Sprache: Regelmäßig müssen aus Sicht des DAV die Rechtsanwaltsgebühren angepasst werden und zwar „mindestens” einmal in jeder Legislaturperiode. „Wir brauchen ein auskömmliches Einkommen, damit die Anwaltschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.“

Das Handelsblatt (Abo) widmet sich zum Jahresbeginn wieder dem Ifo-Beraterklima. Für die Anwaltschaft prognostiziert DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge: „Erwartungsgemäß wird der Wettbewerb um junge Juristinnen und Juristen, die mit entsprechenden Qualitäten auf den Markt kommen, weiter ansteigen.“ Viele Anwaltskanzleien hätten die Zeichen der Zeit erkannt und böten inzwischen flexiblere Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und mobiles Arbeiten an.

Dr. Martin Manzel aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht reagiert bei ZDF.de auf die migrationsrechtlichen Überlegungen von Merz: Werden Deutsche mit Migrationsgeschichte straffällig, dann „ist das auch unser Problem, dem wir uns nicht einfach entledigen können, indem wir ihnen die Staatsangehörigkeit entziehen.“ Selbst wenn man die Gesetze verschärft können sich die, die bereits Doppelstaatler sind, auf den Vertrauensgrundsatz berufen. Es gelte also, wenn überhaupt, nur für künftige Antragsteller und nicht für Menschen, die heute mit zwei Pässen in Deutschland leben.

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