Interessenvertretung
DAV-Auftakt 2026: Anwaltschaft im Aufbruch
Von der „Lobbyarbeit“ für den Rechtsstaat bis zu Medienbrüchen bei der Digitalisierung der Justiz: In vier persönlichen Erfahrungsberichten und Anekdoten schilderte DAV-Präsident Stefan von Raumer, was es bedeutet, Anwalt oder Anwältin zu sein. Vor allem seine Eindrücke aus dem Prozess gegen die Istanbuler Anwaltskammer bewegten die Anwesenden merklich. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, wie essenziell die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sei – auch hierzulande.
Ein ausführlicher Bericht erwartet Sie in Heft 1/2026 des Anwaltsblatts. Einen kleinen Vorgeschmack gibt es auf unserer LinkedIn-Seite. Externe Berichterstattung finden Sie in der Presseschau unten.
Rechtspolitik
Anhörungen zu E-Evidence und zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter mit DAV-Beteiligung
Im Rechtsausschuss des Bundestags ging es am Montag um E-Evidence sowie das Anfechtungsrecht leiblicher Väter. In beiden öffentlichen Anhörungen waren Vertreter des DAV anwesend. Aus dem Ausschuss Strafrecht war Rechtsanwalt Kai Kempgens in Sachen E-Evidence vor Ort und forderte, den Rechtsschutz für Betroffene zu verbessern. Dagegen äußerte Dr. Marko Oldenburger, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Kritik am vorliegenden Regierungsentwurf zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter. Dieser bleibe an vielen Stellen hinter den Erwartungen des DAV zurück.
Weiter Wettbewerb um die Vaterschaft
Bisher konnte ein leiblicher Vater die Vaterschaft des rechtlichen Vaters nicht anfechten, wenn der rechtliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung, die die Rechte des leiblichen Vaters stärkt. Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Kölner Stadtanzeigers, berichtet von der Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss.
Information
Schöne, falsche Wirklichkeit
Deepfakes sind kaum von der Realität zu unterscheiden. Politiker waren bereits Opfer der KI-generierten Fälschungen. Sophie Garbe, Redakteurin des SPIEGEL, fordert eine Debatte über die Folgen, die gesellschaftlichen Grenzen und die rechtlichen Regelungen. Lesen Sie den Kommentar im Anwaltsblatt.
Veranstaltung
Nicht verpassen: Zweiter DAV-Vielfaltstag am 29. Januar
In genau zwei Wochen widmen wir uns wieder der Vielfalt in der Anwaltschaft. Zu Beginn stellt sich das Queere Netzwerk im DAV vor. Im zweiten Teil wollen wir in einem Round-Table-Format mit Expert:innen und den Teilnehmenden diskutieren: Könnten Quoten dazu beitragen, dass die Vielfalt der Anwaltschaft insgesamt sichtbarer wird? Die Schwerpunkte der vier Tische sind Migrationsbiografie, Ost/West, soziale Herkunft und Antidiskriminierung. Ein Highlight wird auch das Podium zu Inklusion sein: Wir sprechen über die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, über den aktuellen Forschungsstand zu ADHS, Autismus & Co, über Erfahrungen aus der Inklusionsberatung und über den anwaltlichen Alltag mit Sehbehinderung.
Jetzt anmelden! Alle Infos und den Anmelde-Button finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Umfrage
Ritter, Therapeutin oder Racheengel? Machen Sie mit bei der Umfrage fürs AnwaltsBla!
Für unsere Rubrik „AnwaltsBla“ in Heft 1/2026 starten wir wieder eine Umfrage: So manch ein Mandat geht mit Erwartungen an den Anwalt oder die Anwältin einher, die sich schwer mit der Wirklichkeit in Einklang bringen lassen. Und nicht immer scheint das Unterscheiden von Recht und Unrecht zentrales Mandanteninteresse zu sein. Wir wollen wissen: Wie sind Ihre Erfahrungen? Und was wollen Ihre Mandant:innen eigentlich tatsächlich von Ihnen? Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und beantworten uns 4 Fragen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 330 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Lobbyarbeit für den Rechtsstaat – Stefan von Raumer betont beim DAV-Auftakt, dass dies heutzutage immer häufiger nötig ist, wie Beck-aktuell berichtet: „Wer immer zu essen hatte, weiß nicht, was Hunger ist; wer immer Geld hatte, weiß nicht, was Armut ist; und wer immer Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hatte, der weiß eben nicht, wie es ist, wenn das plötzlich fehlt.“ Auch LTO berichtet.
Das Strafverfahren gegen die Istanbuler Anwaltskammer (siehe hierzu Depesche 1/26) ging überraschenderweise mit Freisprüchen aus, wie LTO berichtet. DAV-Präsident Stefan von Raumer erklärte, dass das Verfahren gezeigt habe, wie wichtig unabhängige Rechtsanwälte und anwaltliche Berufsorganisationen seien, „die sich selbst im Angesicht drohender Haftstrafen nicht von ihrem Einsatz für Rechtsstaatlichkeit abbringen lassen“. Allerdings bleibe die Situation der Anwaltschaft in der Türkei prekär, da viele Kollegen weiter für die bloße Ausübung ihres Anwaltsberufs strafrechtlich verfolgt würden. Auch Beck-aktuell greift das Thema auf.
Könnte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig den Verlust des passiven Wahlrechts bedeuten? Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, sieht den Vorstoß kritisch, wie der SPIEGEL (Abo) berichtet: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt.“ Dadurch überwögen „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“.
Die Frankfurter Rundschau erläutert, was sich durch die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte ändern wird. Der Deutsche Anwaltverein hatte den damit zusammenhängenden Wegfall des Anwaltszwangs für Verfahren zwischen 5.000 und 10.000 Euro kritisiert und fordert eine Änderung der Zivilprozessordnung, damit dieser wieder ab einem Streitwert von 5.000 Euro gilt. Andernfalls drohe eine Überforderung juristischer Laien, eine Steigerung der Verfahrensdauer und eine zusätzliche Belastung der Gerichte, so der DAV.
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