DAV-Depesche Nr. 10/17

1. Kleine BRAO-Reform: Beim fünften Anlauf hat es geklappt

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im fünften Anlauf am 8. März 2017 das „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ tatsächlich abschließend beraten und darüber beschlossen. Wir hatten über das Gesetzesverfahren mehrfach berichtet, zuletzt in der DAV-Depesche Nr. 7/17. Im Vergleich zum Regierungsentwurf ist das Gesetz jetzt deutlich abgespeckt worden. Alle Hintergründe hat das Anwaltsblatt. Die Ermächtigung für eine konkretisierte Fortbildungspflicht wird es nicht geben.

2. Honorarumsätze: Starke Spreizung in der Anwaltschaft

Das Soldan Institut hat neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Der durchschnittliche Jahresumsatz liegt zwar bei knapp unter 200.000 Euro. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei den Umsätzen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächlich umsetzt, hängt stark von der fachlichen Spezialisierung und der Kanzleigröße ab. Die ganzen Zahlen hat das Anwaltsblatt im aktuellen März-Heft (AnwBl 2017, 283) und hier veröffentlicht.

3. Deutscher Anwaltstag 2017: Neuer BDI-Präsident wird Impulse geben

Wer wissen will, welches besondere Potential im diesjährigen Thema des Anwaltstages „Legal Tech und Innovationen“ steckt, sollte auf der Eröffnungsveranstaltung am 25. Mai 2017 in Essen auf seine Kosten kommen: Der neue BDI-Präsident Dieter Kempf wird als diesjähriger Festredner darüber berichten, „wie die anwaltliche Beratung die digitale Transformation der Industrie unterstützen kann“. Kempf ist ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DATEV eG und ehemaliger Präsident der BITKOM und seit diesem Jahr Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).

4. Fahrverbot als Nebenstrafe weiter in der Diskussion

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe zu etablieren, ist weiter in der Diskussion. Nachdem bereits der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme dieses Ansinnen abgelehnt hat und auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar sich dagegen aussprach, erläuterte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg heute im SAT 1 Frühstücksfernsehen in drei Live-Interviews die Meinung des DAV. Es ist für eine erfolgreiche Pressearbeit wichtig, gerade auch solche Sendeformate zu bedienen, um über solche Formate mit den Argumenten die Bevölkerung überzeugen zu können. Zur DAV-Pressemitteilung.

5. DAV begrüßt neuen insolvenzrechtlichen Ansatz

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich mit seiner Stellungnahme Nr. 17/2017 zum Richtlinienvorschlag COM(2016) 723 der Europäische Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU geäußert. Insbesondere befürwortet werde das Konzept der Einführung von Restrukturierungsplänen für Unternehmen zur vorbeugenden Abwendung einer materiellen Insolvenz. Allerdings müsse vor Einleitung der Restrukturierungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährleistet sein, dass das Unternehmen operativ ertragreich wirtschafte bzw. eine positive Fortführungsprognose bestehe. Die Restrukturierungspläne sollten zudem unter der Zustimmung des Schuldners stehen und hinsichtlich der Abstimmung durch die Gläubiger eine obligatorische Mehrheit von 75 % je Klasse erreichen. Der DAV setzt sich zudem für den Einsatz eines unabhängigen Restrukturierungsbeauftragten ein. Auch müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger weitestgehend beachtet werden.

6. Aktuelle Information zur AnwaltCard – Ihrer Business-Kreditkarte des DAV

In Kooperation mit der Degussa Bank gibt es für Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins die kostenlose Business-Kreditkarte: die AnwaltCard. Mit der April-Rechnung werden Karteninhaber von der Degussa Bank darüber informiert, dass die AnwaltCard ausschließlich für geschäftlich bedingte Ausgaben genutzt werden darf. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verordnung 2015/751 zur Regulierung der Interbankenentgelte. Zu den Kooperationen des DAV.

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