DAV-Depesche Nr. 10/18

1. Aktualisiertes Rechtsanwalts- und ReNo-Fachangestelltenmerkblatt

Ausbildung von Kanzleipersonal ist wichtig. Der DAV-Vorstand hat das aktualisierte Rechtsanwalts- und ReNo-Fachangestelltenmerkblatt beschlossen. Es ist eine Orientierungshilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte darstellt, beschlossen. Das Merkblatt wurde in wichtigen Punkten überarbeitet. Aktualisierungsbedarf bestand insbesondere im Hinblick auf die Vergütung der Überstunden, die Arbeitszeitmodelle sowie beim Urlaubsanspruch. Der Musterarbeitsvertrag wurde an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Alle Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie unter: anwaltverein.de/reno

2. Interessenkonflikte – Vorsicht, wer es allen recht machen will!

Unerwartet schnell kann die Vertretung anfänglich gemeinsamer Interessen zum Kollisionsfall werden. Vorsicht aber auch, wenn der Anwalt oder die Anwältin in einem Mandat tätig werden möchte, das sich gegen einen Dauermandanten der Kanzlei richtet. Wie Anwälte hier umsichtig agieren, um nicht plötzlich ohne Honoraranspruch dazustehen, erläutert der Anwaltsblatt-Autor Bertin Chab in seinem Beitrag. Er setzt sich zudem kritisch mit der Entscheidung des BGH zur Haftung des Anwaltsmediators auseinander.

3. Brauchen wir das beA+ mit besserer Software und optimierter Ausrichtung auf den Kanzlei-Alltag?

Unter dieser Fragestellung stand ein Symposium des EDV-Gerichtstages am Montag in Berlin. Dabei wurden Ideen und Vorschläge mit praktischem Hintergrund, wie das Kanzleipostfach und der anwaltliche Workflow, aber auch technische Aspekte diskutiert. So wurden nicht nur Grundprinzipien der IT-Sicherheit, sondern auch mögliche Konzepte vorgestellt, um eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim beA sicherzustellen. Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk vom DAV-Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr appellierte in seinem Eingangsstatement an alle Beteiligten, im Teamwork zusammenzuwirken.

News zum beA und weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Website digitale anwaltschaft.

4. EGMR-Veranstaltung im DAV-Haus: „Turkey and the ECHR– (In)effective remedy from Strasbourg”

Eine unabhängige Justiz wird in der Türkei nicht mehr gewährleistet. Bei der neuen siebenköpfigen Beschwerdekommission sind über 100.000 Fälle anhängig – mit einer Bearbeitungszeit von 45 Jahren. Der EGMR verweist die Beschwerdeführer weiterhin auf den nationalen Rechtsweg, obwohl er bereits entschieden hat: Wenn es keinen effektiven nationalen Rechtsschutz gibt, muss der Rechtsweg nicht erschöpft werden.

In einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Law Society, OIAD, Lawyers for Lawyers und ELDH wurde die Haltung des EGMR unter anderem vom ehemaligen Vizekanzler des EGMR Michael O’Boyle und früheren türkische EGMR-Richter Riza Türmen (Foto) diskutiert. Am Ende des Tages stand die Idee, Anwälte und NGOs gezielt zu vernetzen, um Klagen gebündelt vorzubereiten. Der Damm zum EGMR soll durch handfeste Beweisführung gebrochen werden. Mehr dazu in der LTO.

5. Anwaltstag 2018: „Dieser Tag hat 53 Stunden!“

Nur noch 89 Tage bis zum Anwaltstag 2018, der vom 6. bis 8. Juni unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar in Mannheim stattfindet. An zwei Tagen und drei Abenden erwarten Sie:

  • 50 Vorträge und Veranstaltungen
  • 65 FAO-Stunden
  • 70 Aussteller auf der Fachmesse AdvoTec
  • 200 Referentinnen und Referenten
  • 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Weitere Infos finden Sie unter www.anwaltstag.de. Melden Sie sich jetzt bequem online an!

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