Anwaltspraxis
Wer sein beA nicht aktualisiert, hat das Nachsehen!
Seit Wochen war das beA eines Anwalts nicht voll funktionsfähig – die Begründung eines Zulassungsantrags reichte er daher ersatzweise per Telefax ein. Die Gerichte hoben den Zeigefinger. Erneut stellte der BGH klar: Die Anwaltschaft muss die Bedienung des beA im Griff haben. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Fachkräftemangel: Ist Ihre Kanzlei auch betroffen?
Ein Leitfaden für eine nachhaltig fruchtbare Ausbildung
Der Deutsche Anwaltverein hat seinen Leitfaden für Ausbilderinnen und Ausbilder aktualisiert. Auf knapp 40 Seiten wird das wichtigste Know-how für eine fruchtbare Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten an die Hand gegeben. Von der grundsätzlichen Schwierigkeit, Auszubildende zu finden, über die fachgemäße Durchführung der Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung werden auch die Rechtsgrundlagen, der Quereinstieg und die Umschulung behandelt, die in Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels wichtiger denn je für Kanzleien sind. Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine können im internen Mitgliederbereich auf den Leitfaden zugreifen.
Anwaltspraxis
Videoverhandlung: Wie viel Flexibilisierung verträgt der Rechtsstaat?
Videoverhandlungen sind Ausweis einer modernen Justiz. Das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ hängt jedoch im Vermittlungsausschuss und soll dort am 20. März 2024 weiter beraten werden. Welche Regelungen besonders umstritten sind, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Reform der Tötungsdelikte
Im November 2023 hat das BMJ ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs vorgelegt. Demnach sollen die aus der NS-Zeit stammenden Vorschriften über die Tötungsdelikte eine (lediglich) sprachliche Anpassung erfahren. Der DAV hat dies zum Anlass genommen, mit DAV-Stellungnahme Nr. 7/24 erneut einen Vorschlag für eine Reform der Tötungsdelikte vorzulegen. Laut diesem soll die Differenzierung von Mord und Totschlag nach dem Grad der Verantwortung des Täters erfolgen: Ist allein dieser für Tat und Tatkontext verantwortlich, ist der Vorwurf des Mordes begründet; sind auch entlastende Momente gegeben, liegt Totschlag vor. Die Differenzierung erfolgt damit auf Grundlage rechtlicher Kriterien und nicht über täterorientierte Gesinnungsmerkmale.
Anwaltspraxis
Terminversäumnis – Anrufe zu behaupten, genügt nicht!
Versäumnisurteil trotz plötzlicher Übelkeit: Eine Anwältin versäumt einen Gerichtstermin aufgrund von Übelkeit – und trägt die Konsequenzen. Der BGH bestätigt: Wer das Gericht nicht rechtzeitig informiert, kann sich nicht auf ein unverschuldetes Versäumnis berufen. Lesen Sie mehr im Anwaltsblatt.
Deutscher Anwaltstag 2024
Mitreißende Themen – heute – des Verwaltungsrechts: Der Deutsche Anwaltstag 2024 in Bielefeld
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, den Deutschen Anwaltstag 2024 zu besuchen, der vom 3. bis zum 7. Juni in Bielefeld stattfinden wird. In diesem Jahr stehen unsere Fachfortbildungen unter dem Motto „Digitale Welt“.
Im Bereich des Verwaltungsrechts widmen wir uns einer Vielzahl spannender und bedeutungsvoller Themen. Diese umfassen unter anderem Aspekte wie die Digitalisierung in der Verwaltung, die Herausforderungen des Verwaltungsrechts im Zeitalter von Digitalisierung und Menschlichkeit, die Frage nach dem Grundrecht auf KI-freie Entscheidungen, Überlegungen zur Zukunft des Internets und rechtliche Betrachtungen zum Metaversum aus europäischer, verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Perspektive. Führende Expertinnen und Experten werden diese Themen in verschiedenen Veranstaltungen behandeln.
Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie noch bis 11. April 2024 vom Frühbucherrabatt. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun. Mit dem DB-Veranstaltungsticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten die Reise anzutreten.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 547 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Der gemeinsame Appell von DAV, djt, djb und DRB zur Fortführung der politischen Gespräche zur Resilienz der Justiz (siehe Depesche 9/24) ist weiter Thema in zahlreichen Medien, etwa bei Tagesschau.de: „Einen derartigen Aufruf der unabhängigen Juristischen Organisationen gab es in der deutschen Geschichte noch nie“, so Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. „Er zeigt, dass es sich nicht um ein Projekt der ‚Ampel‘ handelt, sondern in der Fachwelt Einigkeit über den Handlungsbedarf besteht. Verfassungsrechtliche Vorsorge zu treffen für die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit unserer Gerichtsbarkeit ist keine Frage der Parteipolitik.“
Auch gegenüber der Deutschen Welle erläutert Karpenstein das Problem: „Das Bundesverfassungsgericht ist weder geschützt gegen obstruktive Blockaden von parlamentarischen Minderheiten, insbesondere bei der Richterwahl, noch ist es geschützt gegen einfache Mehrheiten im Bundestag, also gegen das Szenario, das die PiS-Partei in Polen gemacht hat. Man könnte ein sogenanntes ‚court-packing‘ durchführen. Das bedeutet, man ernennt zum Beispiel einfach zusätzliche Richter, zusätzliche Kammern mit eigenen Richtern. Es gibt Möglichkeiten, das zu verbessern, und es gibt auch eigentlich einen Konsens, dass ein Handlungsbedarf besteht.“
Anlässlich des Equal Pay Days beschäftig sich Beck-Aktuell mit der Situation der Anwältinnen in Deutschland. Man habe früher immer von der gläsernen Decke gesprochen, so Silvia C. Groppler, Vorsitzende des Ausschusses Gender und Diversity. Die habe sich verschoben. Frauen hätten mehr Möglichkeiten, aber eben immer noch nicht genug, wenn es um die Spitzenpositionen gehe. „Dass jemand, der in Teilzeit arbeitet, genauso anerkannt und gefördert wird wie jemand, der voll arbeitet, das findet bislang nur in wenigen Kanzleien statt.“ Über das Thema Teilzeitpartnerschaft müsse deshalb weiterhin diskutiert werden.
Die Funke-Mediengruppe (hier Berliner Morgenpost) greift die Warnung des DAV vor flächendeckender Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung auf. Ein solcher Dauer-Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sei nicht hinnehmbar. Auch Heise berichtet: Nach DAV-Ansicht gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, die das Nutzen der Technik an öffentlichen Orten rechtfertige. Dass eine solche geschaffen werden könne, sei angesichts der hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts auch zweifelhaft.
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