DAV-Depesche Nr. 11/19

Interessenvertretung

Anwaltsgebühren: RVG-Erhöhung im Bundestag angekommen 

Die intensiven Bemühungen des DAV um eine RVG-Anpassung zeigen endlich Wirkung: Die Bundestagsfraktion der FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“ (BT-Drs. 19/8266) ins Parlament eingebracht, der in der heutigen Plenumssitzung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. In dem Antrag wird die Forderung von DAV und BRAK nach einer Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung aufgegriffen und deren Notwendigkeit betont. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen. Mehr dazu im Anwaltsblatt. Leider hat sich hingegen der FDP-Justizminister Rheinland-Pfalz noch nicht gesprächsbereit gezeigt.

Interessenvertretung/Anwaltspraxis

DAV-Vorstand beschließt Gesetzentwurf zur großen BRAO-Reform 

Aus dem „DAV-Diskussionsvorschlag von Martin Henssler zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht“ hat der DAV-Vorstand nun den „DAV-Vorschlag zur großen BRAO-Reform“ gemacht. Würde der Gesetzentwurf zum Gesetz werden, wären viele Zweifelsfragen der Anwaltspraxis zur Berufsausübungsgesellschaft gelöst. Allein bei der Öffnung für Fremdkapital (genau Eigenkapital Dritter) folgt der DAV nicht Martin Henssler. Nach der kleinen BRAO-Reform von 2017 ist nun der Gesetzgeber am Zug. Alle Details zur DAV-Stellungnahme Nr. 8/19 hat das Anwaltsblatt.

 

Anwaltspraxis

BGH: Anwalt darf sich beim Kündigungszugang nicht auf Mandantenangaben verlassen

Anwältinnen und Anwälte handeln pflichtwidrig, wenn sie Angaben des Mandanten zum Zugangszeitpunkt einer Kündigung ungeprüft ihrem weiteren Vorgehen zugrunde legen. Da es sich hierbei um eine Rechtstatsache handelt, verlangt der Bundesgerichtshof, dass sie sich selbst von der Richtigkeit des Zugangszeitpunkts überzeugen. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

DAV bemängelt fehlenden absoluten Berufsgeheimnisträgerschutz im Brandenburgischen Polizeigesetz

Gestern verabschiedete der Landtag in Potsdam die Reform zum Brandenburgischen Polizeigesetz. Der DAV begrüßt, dass der Gesetzgeber auf die umstrittenen Regelungen zum Staatstrojaner und zur Fußfessel verzichtet hat. Erfreulich ist auch, dass – bei aller Kritik an der Verlängerung der Präventivhaft – die verpflichtende Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Eingang in das Gesetz gefunden hat. Unsere wichtigste Forderung nach einem absoluten Berufsgeheimnisträgerschutz allerdings blieb leider ungehört. Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.

Information

Generalanwalt: Mindest- und Höchstgebühren unionsrechtswidrig

Der EuGH wird 2019 über die Mindestgebühren für deutsche Architekten entscheiden. Der EuGH-Generalanwalt hält sie für unionsrechtswidrig (siehe DAV-Depesche 10/19). Warum auch die Anwaltschaft das Verfahren aufmerksam beobachten sollte, erläutert das DAV-Büro Brüssel im Anwaltsblatt.

Anwaltstag 2019

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