DAV-Depesche Nr. 11/20

Information

Die Corona-Krise in der Anwalts­kanzlei: DAV hilft mit FAQs

Die Corona-Krise trifft auch Kanzleien und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die FAQs des DAV geben Orientierung – was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Wir werden die FAQs des DAV kontinuierlich fortschreiben – und weitere Themen aufnehmen. Weil wir gerade alle lernen, was geht, wenn nichts geht.

Zivil­prozess: Anwalt­liche Arbeit in der Corona-Krise

Gerichtsverfahren laufen auch in der Corona-Krise weiter. Anwältinnen und Anwälte sollten rechtzeitig Fristen verlängern und Termine verlegen. Was die Zivilprozessordnung (ZPO) hergibt, erläutert Prof. Dr. Hanns Prütting (Uni Köln) im Anwaltsblatt. Im Streitfall ist für den Anwalt die schärfste Waffe der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 247 ZPO.

Hilfebedürftigkeit wegen Corona: ALG II für die freien Berufe

Auch freiberufliche Anwältinnen und Anwälte können Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, wenn in der Corona-Krise die Einnahmen plötzlich wegbrechen. Was Selbständige wissen müssen, um aufstockende Leistungen zu bekommen, finden Sie im Anwaltsblatt. Betroffen werden vor allem Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht sein, die überwiegend Mandate mit Verfahrenskostenhilfe haben. 

Entschädigung vom Staat bei Quarantäne

Wenn der Staat Menschen wegen des Corona-Virus unter Quarantäne stellt, gibt es auch für den Umsatzausfall bei Selbständigen eine Entschädigung. Das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Tipps, die auch für Anwältinnen und Anwälte gelten, gibt das Anwaltsblatt.

Information

In eigener Sache: DAV arbeitet dezentral 

Die Corona-Krise stellt die Kanzleien und auch uns vor ungeahnte Herausforderungen. Um für Sie die Arbeitsfähigkeit des DAV zu erhalten, hat der DAV einen mehrstufigen Notfallplan entwickelt. Zunächst wurden Bereiche identifiziert, die unbedingt arbeitsfähig sein müssen. In Absprache mit Mitarbeitern in diesen Bereichen wurden sie nach Hause geschickt, so dass sie dauerhaft von zu Hause arbeiten können. In einer weiteren Stufe wurde es den Beschäftigten, die Kinder betreuen müssen, ermöglicht, von zu Hause zu arbeiten. Im nächsten Schritt ist der DAV nunmehr in der Lage, generell dezentral zu arbeiten. Unser Ziel, ansprechbar für die örtlichen Anwaltvereine, die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine, die Arbeitsgemeinschaften, das Ehrenamt, die Politik und die Medien zu sein, erreichen wir damit. Ich bitte um Verständnis, sollte es zunächst – bis alles läuft – zu Verzögerungen kommen. Der empfohlene Weg der Kontaktaufnahme mit dem DAV, ist der per E-Mail. Wir hoffen so, gut durch die Krise zu kommen. Wir wünschen Ihnen dies ebenfalls.

Anwaltsberuf

DAV: Zugang zum Recht muss gewährleistet sein – Anwälte sind systemrelevant! 

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die Corona-Ausbreitung sieht vor, dass das öffentliche und soziale Leben zwingend auf ein Mindestmaß reduziert wird. Die Justiz wird als systemrelevant gesehen, die Anwaltschaft jedoch nicht. Dies ist ein Ungleichgewicht. Den Zugang zum Recht garantiert nicht die Justiz, sondern die Anwaltschaft. Deshalb sind wir ebenfalls systemrelevant! Gerade Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat und sichern den Bürgern den Zugang zum Recht. Im Moment gibt es wegen der Maßnahmen in vielen Bereichen einen erhöhten Beratungsbedarf. Das Vertrauensverhältnis im Mandant bedingt es, dass die Kommunikation nicht nur „in Homeoffice“ erfolgen kann. Der DAV hat gestern hierfür vier Forderungen an die Politik formuliert, die Sie in der DAV-Pressemitteilung Nr. 07/20 nachlesen können. Deshalb fordern wir auch die Verantwortlichen auf, im Falle einer Ausgangssperre, die Anwaltschaft davon zu befreien!

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