Interessenvertretung
DAV begrüßt umfassenden Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses im Berliner Polizeigesetz
Berlin hat das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht (ASOG) reformiert. Der DAV begrüßt ausdrücklich, dass das Gesetz nun einen umfassenden anwaltlichen Berufsgeheimnisträgerschutz im Sinne von § 62 BKAG vorsieht. Der DAV hatte sich im Gesetzgebungsverfahren, u. a. in der Sachverständigenanhörung, dafür eingesetzt. Kritisch sieht der DAV die Einführung einer präventivpolizeilichen Telekommunikationsüberwachung. Berlin hat sich insgesamt nicht am Wettlauf der Verschärfungen der Landespolizeigesetze beteiligt, es wurde etwa auf die sogenannte Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung verzichtet. Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.
Anwaltspraxis
Mitgliederumfrage: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Kanzlei-Software?
Jetzt teilnehmen: Die Umfrage der AG Kanzleimanagement zum Thema Kanzlei-Software läuft noch bis zum 6. April 2021. Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung sind wichtig! Welche Software nutzen Sie und wie zufrieden sind Sie? Die Abfrage dauert weniger als 5 Minuten und gibt Ihnen und uns einen interessanten Einblick in einen komplexen Markt. Hier geht es zur Umfrage. Machen Sie mit, damit wir das Anwaltsblatt-Tool zum Kanzlei-Software-Check weiterentwickeln können.
Anwaltspraxis
BGH: RVG-Gebühren für anwaltliche Verfahrenspfleger
Wenn Anwältinnen und Anwälte die Verfahrenspflegschaft in einer Betreuungssache übernehmen, können sie eine Vergütung nach dem RVG erhalten, wenn sie denn anwaltsspezifische Tätigkeiten erbringen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Warum er aber bei einem mittellosen Betreuten den Aufwendungsersatzanspruch auf die Wertgebühren nach § 49 RVG (Beratungshilfe/Verfahrenskostenhilfe) beschränken will, erläutert das Anwaltsblatt.
Deutscher Anwaltstag 2021
Zahlreiche FAO-Stunden zum kleinen Preis. Jetzt anmelden!
Absolvieren Sie Ihre FAO-Fortbildung auch in diesem Jahr auf dem “Deutschen Anwaltstag 2021 | Präsenz + Virtuell“! Als Mitglied in einem örtlichen Anwaltverein zahlen Sie lediglich 40,00 € und Mitglieder im FORUM Junge Anwaltschaft sogar nur 23,50 € pro Fortbildungsstunde. Das komplette Fachprogramm, mit der Suchfunktion ‘grundsätzlich geeignet für § 15 FAO‘, finden Sie hier. Der “Deutsche Anwaltstag 2021" findet vom 7. - 11. Juni 2021 in Berlin und Online statt. Melden Sie sich jetzt an. Weitere Infos unter: www.anwaltstag.de.
Information
EuGH: Verpflichtung zum Einvernehmensanwalt klargestellt
Der EuGH hat am 10. März 2021 in der Rs. C-739/19 entschieden, dass ausländische Rechtsanwälte in nationalen Verfahren, in denen es besondere Reglungen für den Beistand eines Rechtsanwalts gibt, verpflichtet werden können, im Einvernehmen mit einem nationalen Rechtsanwalt zu handeln. Im konkreten Fall ging es um eine irische Vorschrift, die einer deutschen Anwältin ein Audienzrecht vor irischen Gerichten gewährt, für die Vertretung jedoch die Zusammenarbeit mit einem in Irland zugelassenen Anwalt vorschreibt. Dies sei gem. Art. 5 der Richtlinie 77/249/EWG erlaubt und im Hinblick auf das Ziel einer geordneten Rechtspflege auch verhältnismäßig. Der inländische Anwalt solle dabei in der Regel aber nur eine unterstützende Funktion einnehmen.
Jubiläum
Podcast: Recht oder Profit? Der Kampf um Syndikus und Syndika
Die dritte Folge des Podcasts „zuRechtgehört – vom Advocaten zur Anwältin“ zum 150. Jubiläum des DAV ist online: Diesmal geht um die Geschichte des Syndikus. Warum der DAV für (und die Kammern gegen) angestellte Anwältinnen und Anwälte in Unternehmen war, wie das Bundessozialgericht 2014 zum Katalysator wurde und warum es seit 2016 das „Syndikusgesetz“ gibt, erzählen Zeitzeugen. Den Podcast gibt es auf allen gängigen Plattformen und auf anwaltverein.de (dort mit weiteren Materialien zum Thema). Einfach mal reinhören. Anwaltsrecht als Krimi.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Die Printausgabe des SPIEGEL untersucht die Auswirkungen der Pandemie auf die Justiz und zitiert Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner, Vorstandsmitglied im DAV: „Durch die Pandemie hat sich alles um vier bis sechs Monate nach hinten verschoben.“
Das rbb Inforadio berichtet über das neue Berliner Polizeigesetz. Der DAV wird mit dem Statement zitiert, dass Rot-Rot-Grün zum Glück nicht beim Wettrüsten der Sicherheitsbehörden mitmache.
Beck Aktuell greift die Kritik des DAV am anlasslosen Scannen von Online-Kommunikation auf.
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