DAV-Depesche Nr. 11/22

Interessenvertretung

DAV-Stellungnahme und Gespräche zur Haftung bei Künstlicher Intelligenz

Der DAV hat durch seine Ausschüsse Zivilrecht und Europa zum Thema „Haftung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz“ Stellung genommen (DAV-Stellungnahme Nr. 11/2022). Darin spricht sich der DAV für eine Anpassung der Haftungsregeln aus, da Geschädigte es im Schadensfalle durch die technischen Besonderheiten von Anwendungen künstlicher Intelligenz schwer haben dürften, die genaue Ursache und die Verantwortlichkeit nachzuweisen. Die Stellungnahme knüpft an Antworten des DAV auf eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur „Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter“ an. Am 9. März 2022 hat ein Expertengespräch mit den Berichterstattern der Stellungnahme und Vertretern der Generaldirektion Justiz der EU-Kommission stattgefunden.

Anwaltsberuf

Verstoß gegen Provisionsverbot: Gebührenteilung für Mandatsvermittlung

Anwältinnen und Anwälte dürfen für die Vermittlung eines Mandats keine Gebühren abgeben oder annehmen. Das regelt das Provisionsverbot. Also selbst Mandate an Land ziehen, außergerichtlich bearbeiten, dann aber für den gerichtlichen Part an einen anderen Anwalt oder Anwältin verweisen und dafür von dem Kollegen oder der Kollegin Gebühren verlangen, das geht nicht, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Warum, erläutert das Anwaltsblatt.

Engagement

Rechtsanwalt Willemsen mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet

Das Ehrenzeichen wurde Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen am 11. März 2022 durch den DAV-Vizepräsidenten Martin Schafhausen im Rahmen der Frühjahrstagung der AG Arbeitsrecht in Frankfurt a.M. überreicht. Willemsen gehörte fast 30 Jahre dem Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht an, dessen Vorsitzender er für 15 Jahre war. Darüber hinaus gehörte er dem DAV-Vorstand an und hat sich als Mitherausgeber des Anwaltsblatts fortwährend zu aktuellen berufspolitischen Fragen im Sinne der Anwaltschaft zu Wort gemeldet.

Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in einem besonderen Maße um die Anwaltschaft verdient gemacht haben. Zur ausführlichen Pressemitteilung.

Information

Der DAV im Lobbyregister

Am 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten – seitdem besteht eine Eintragungspflicht für Interessenvertreter:innen in das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführte öffentliche Lobbyregister. Der DAV hat sich eingetragen und ist hier und in der Suche im Lobbyregister unter der Registernummer R000952 auffindbar.

Die Übergangsregelung zur Ersteintragung in das Lobbyregister endete am 28. Februar 2022. Informationen für Anwaltskanzleien zum Lobbyregister finden Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Ukraine-Krieg: Mandate aus Russland annehmen?

Insbesondere, wenn die Person oder Gesellschaft mit Sanktionen belegt ist: Wie als Anwältin oder Anwalt mit russischen Mandaten umgehen? Der DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur hat lange über diese Frage diskutiert. Wann sollen neue Mandate abgelehnt, langjährige Mandatsbeziehungen beendet werden? Oder muss ich gerade die vertreten, für die niemand Sympathie hat? Der Ausschuss macht Vorschläge. Diskutieren Sie mit, auf anwaltsblatt.de.

 

Interessenvertretung

DAV-Stellungnahme zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Der DAV hat sich in einer gemeinsamen DAV-Stellungnahme Nr. 12/22 des Handelsrechtsausschusses unter Mitwirkung der Ausschüsse Corporate Social Responsibility sowie Gender & Diversity erneut, wie bereits 2016 und 2019, zu den am 21. Januar veröffentlichten Änderungsvorschlägen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex geäußert. Begrüßt wird am neuen Entwurf eine grundsätzlich stärkere Berücksichtigung der CSR-Kriterien von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in den Handlungsempfehlungen zur Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen, kritisiert jedoch eine insgesamt zu starke Ausrichtung der aktualisierten Kodexempfehlungen auf ESG-Themen, da dadurch in der Gesamtschau ein unausgewogenes Bild von verantwortungsvoller Unternehmensleitung entstünde.

Information

Beantragen Sie jetzt Ihre Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2021!

Exklusiv für seine Mitglieder stellt der DAV kostenfrei die Fortbildungsbescheinigung aus. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie sich im Jahr 2021 15 Stunden fortgebildet haben. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden in der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen. Sie beantragen die Fortbildungsbescheinigung ganz unkompliziert über das DAV-Online-Portal: https://portal-anwaltverein.de. Weitere Informationen finden Sie hier: https://anwaltverein.de/de/fortbildungsbescheinigung.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In der vergangenen Woche tauchte der DAV in insgesamt 118 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Gegenüber der Freien Presse Zwickau (Print/Abo) äußert sich Martin Rubbert, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, zum Vorstoß des Bundesjustizministeriums, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln sowie in diesem Zusammenhang auch das Ordnungswidrigkeitsrecht neu zu konzipieren.

Das Portal IP-Insider greift in einem Überblick zur Vorratsdatenspeicherung auch die Forderung des DAV auf, dass das anlasslose Speichern von Daten grundrechtliches Tabu bleiben muss.

Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht berichtet via dpa über ein Urteil des OLG Karlsruhe, das über den Widerruf einer Vorsorgevollmacht nach Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bevollmächtigten zu entscheiden hatte, aufgegriffen beispielsweise von ntv.de.

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